Aus für die private Anwendung von Antikoagulanzien der 2. Generation

Peter Fiedler 
LIM-Stv. der Landesinnung Wien der chemischen Gewerbe und Berufszweig-obmann der Schädlingsbekämpfer in Wien

Die Biozid-Anwendung ist in einer neuen Klärung. Und zwar nicht nur für die Unternehmen – das ist laufend der Fall, und da gibt es auch immer wieder Veränderungen –, sondern auch, was die professionellen Anwender wie auch die privaten Anwender betrifft. Mit professionellen Anwendern sind hier nicht die Schädlingsbekämpfer gemeint, sondern beispielsweise ein Landwirt oder ein Gastronom oder sonst einer, der ein Professioneller in der Anwendung ist, kein Privater. Das wird in Österreich neu so geregelt werden, dass diese Anwender entsprechende antikoagulante Produkte nur mit einem bestimmten Kurs bekommen werden. Das ist auch schon mehr oder weniger fixiert, aber die Behörde hat in Österreich noch nicht den gesamten Fahrplan festgelegt. Im Augenblick auch stark in Diskussion ist, dass möglicherweise diese Produkte für Private bis hin zu gänzlich eingestellt werden sollen. Das ist auf der einen Seite gut, wenn man bedenkt, dass die Privaten teilweise leider aufgrund von Unwissenheit bzw. mangelnder Ausbildung diese Produkte nicht immer richtig anwenden und damit natürlich gewisse Risiken verbunden sind. Aber auf der anderen Seite gibt es zwei Punkte, die dagegensprechen. Erstens ist die Frage, ob die professionelle Schädlingsbekämpfung all die privaten Anwendungen ohne weiteres personaltechnisch kurzfristig auffangen könnte. Auf der anderen Seite stellt sich auch die Frage, ob das möglicherweise zu einer höheren Beschaffungskriminalität über andere Wege durch Private führen könnte, was natürlich noch schlimmer wäre.

Das ist jetzt einmal der Weg, wo sozusagen noch einmal überlegt werden muss, wie man damit umgeht. Generell ist es so, dass die EU nach wie vor die antikoagulanten Produkte so niedrig wie möglich halten möchte. Im Augenblick sind sie aber noch nicht wirklich breitenwirksam durch Alternativen zu ersetzen.

Die Europäische Union hat bereits verlauten lassen, dass sie keine Antikoagulanzien der zweiten Generation – das heißt, Brodifacoum, Difenacoum, Bromadiolon und Flocoumafen – für die Privaten mehr zur Verfügung stellen möchte. Warum? Weil genau diese sogenannten second-generation anticoagulant rodenticides (SGARs) verschiedene negative Eigenschaften hinsichtlich Toxizität haben. Sie sind besonders langlebig, gelten als erbgutschädigend und als persistent, das heißt lange verbleibend, und sind deswegen so im zentralen Fokus der EU. Und eben von diesen Eigenschaften möchte man nicht, dass sie der Private unterschätzt. Deswegen gibt es aus diesem Bereich keine Produkte mehr, die für den Privaten zur Verfügung stehen, teilweise schon für den Professional User, der jetzt aber auch insofern eingeschränkt werden soll, als er zumindest einmal eine gewisse Ausbildung dazu machen muss. Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass für die Produkte, die zur Verfügung stehen, entweder nicht antikoagulante Produkte wie beispielsweise Cholecalciferol, das ist Vitamin D3, oder auch Erst-Generation-Wirkstoffe wie Coumatetralyl – dass für diese Produkt im Augenblick auf der Kippe steht, ob sie für den Privaten überhaupt noch zur Verfügung stehen werden oder nicht. Wahrscheinlich werden diese eher früher als später wegfallen.

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