Familien-Mitarbeit
Wenn Familienangehörige (Ehepartner, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) im Betrieb von ihren Angehörigen arbeiten, dann ist zu beurteilen, ob es sich bei dem daraus erhaltenen Entgelt um reguläre Dienstverhältnisse – mit allen dazugehörigen Steuern und Abgaben – handelt oder ob es lediglich eine „familienhafte Mitarbeit“ darstellt – also ohne Steuern und Abgaben. Der Klub der Schnarcher (SV, BM Finanzen, BM Arbeit, ASVG, WKÖ) hat uns nun zeitgerecht zu Jahresbeginn (!) Hilfe angedeihen lassen. Die Essenz daraus: Ja, natürlich muss alles im Einzelfall gesondert beurteilt werden aber: bei Eheleuten, eingetragenen Partnerschaften, Lebensgefährten und Kindern gehen die Behörden von „familienhafter Mitarbeit“ aus. Die Abgeltung für diese Mithilfe im Familienbetrieb ist daher kein Entgelt.