ankoe

„Wildwuchs“ bei e-Vergabeplattformen

Österreichweit werden jährlich öffentliche Aufträge im Wert von rund 56 Milliarden Euro vergeben. Dies geschieht aufgrund einer EU-Richtlinie künftig nur noch auf elektronischem Weg. Derzeit sind viele bei der Nutzung der e-Vergabe aber noch zögerlich – laut Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) auch deshalb, weil es zu viele verschiedene e-Vergabeplattformen gebe. Dies mache die Anwendung der elektronischen Vergabe für Unternehmen wie auch Auftraggeber kompliziert.

Derzeit existieren laut ANKÖ österreichweit 13 Anbieter der elektronischen Vergabe. Bis zum Jahr 2018, wenn laut EU-Richtlinie sämtliche öffentlichen Auftragsvergaben elektronisch abgewickelt werden müssen, könnten es noch mehr sein, heißt es. Denn immerhin gehe es bei dem Volumen von rund 56 Milliarden Euro um mehr als 16 Prozent des BIP, das Bund, Länder, Gemeinden sowie staatsnahe Unternehmen jährlich ausschreiben.

Für ANKÖ-Geschäftsführer Alfred Jöchlinger ist dieser Plattform-Wildwuchs für ein kleines Land wie Österreich eindeutig nachteilig: „Es ist den Unternehmen nicht zumutbar, sich mit so vielen unterschiedlichen Vergabeplattformen vertraut zu machen“, so Jöchlinger. Er fordert daher mehr Kooperation der einzelnen Plattformen untereinander, sodass zumindest die technischen Formate kompatibel sind (Stichwort Interoperabilität) und Unternehmen nicht 13 verschiedene Logins etc. benötigen. Jöchlinger: „Wir führen bereits Gespräche mit anderen Marktteilnehmern, um hier Erleichterungen für die Anwender zu erzielen. Doch wir brauchen auch die Unterstützung des Gesetzgebers.“

Laut Jöchlinger spiegelt sich dieser „Fleckerlteppich“ an Plattformen in der derzeitigen Nutzung der e-Vergabe wieder. Zwar steige die Nutzung, je näher die EU-Fristen für die verpflichtende e-Vergabe rückten. Dennoch würden erst maximal zehn Prozent aller öffentlichen Vergaben elektronisch abgewickelt, so Jöchlinger.


Über öffentliche Vergaben

  • Laut EU-Kommission liegt das Volumen, das öffentliche Auftraggeber in den Mitgliedsstaaten jährlich vergeben, bei 16-18 Prozent des BIP. Darin inkludiert sind aber nicht nur die Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden. Auch so genannte Sektorenauftraggeber (Energieversorger, ÖBB, Asfinag) oder Krankenanstalten fallen unter das Bundesvergabegesetz.
  • Dass nur Großbetriebe bei Aufträgen der Öffentlichen Hand zum Zug kommen, ist ein Vorurteil. In Österreich gehen mehr als 70 Prozent der öffentlichen Vergaben an KMU.
  • Eine Ende März 2014 veröffentlichte EU-Richtlinie sieht vor, dass bis April 2017 sämtliche Vergaben von zentralen Beschaffungsstellen ausschließlich elektronisch erfolgen müssen. Bis spätestens Oktober 2018 wird die e-Vergabe auch für Länder, Gemeinden und Sektorenauftraggeber verpflichtend.
  • Die dadurch erhofften Vorteile sind Kostensenkung und Ressourcenschonung durch den Wegfall von Druck und Versand sowie mehr Transparenz. Denn durch Verschlüsselung der Angebote, elektronische Öffnung und lückenlose Dokumentation des gesamten Verfahrens soll „Freunderlwirtschaft“ keine Chance mehr haben.

Quelle: ANKÖ

kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

neueste beiträge