Das von der Innung zur Verfügung gestellte Tool für Stundensatzkalkulation ist zumindest ein gutes Mittel für den Gebäudereiniger, gut darüber nach-zudenken, ob es sich ausgeht mit dem, was er an Kosten annimmt.
Wer bei der Stundensatzkalkulation keine oder nicht alle Overheads berücksichtigt, kann natürlich auch keinen Gewinn erwirtschaften – bestenfalls einen Deckungsbeitrag. Nun mag der eine oder andere in unserer Branche sagen, es reiche ihm, einen Deckungsbeitrag zu erwirtschaften, aber man sollte auf jeden Fall so rechnen, dass die gesamten Personalkosten inklusive Kontrollkosten bzw. Objektleiter und Kosten für Material und Geräte abgedeckt sind, denn mit jedem Angebot, das darunter liegt, erzeugt man ein „echtes“ Minus – oder eben die Notwendigkeit, fragwürdig-kreativ mit dem Auftrag umzugehen.
Dabei denken viele Unternehmer sich gar nichts Fragwürdiges dabei, wenn sie einen Stundensatz von 16 Euro haben, sondern sie wissen oder bedenken einfach nicht, was alles an Kosten auf sie zukommt, und sind dann überrascht. Warum das so ist, mag zum einen daran liegen, dass viele im Zuge ihrer Laufbahn nie damit konfrontiert waren, wirtschaftliche Aspekte wie Kostenrechnung oder Unternehmensführung erlernen zu müssen. Gerade manch kleiner Unternehmer, der mit einem freien Gewerbe begonnen hat, ohne Notwendigkeit einer bestimmten Ausbildung, nimmt dann wohl einfach irgendeinen Preis her, den er vom Markt kennt, so wie es bei manchen Wirten üblich ist, beim Nachbar-Wirten nachzuschauen, wie viel dieser für ein Schnitzel verlangt, um dann eben das Gleiche zu verlangen, ohne kritisch zu hinterfragen, ob er damit überhaupt seine Kosten decken kann.
Vor allem aber ist es auch so, dass Leute sich wirklich dafür interessieren und anfragen, wie viel Lohnnebenkosten sie haben. Aber wenn sie dann wahrheitsgemäß zum Beispiel die Information bekommen, in Wien seien derzeit 29,38 Prozent an Sozialversicherung zu bezahlen, bedenken sie vermutlich wiederum nicht, dass die 29,38 Prozent nicht nur von den Leistungslöhnen zu bezahlen sind, sondern auch von den Nicht-Leistungslöhnen – plus einem halben Prozent weniger auch von den Sonderzahlungen. Das sind die Dinge, die viele dann nicht berücksichtigen. Sie rechnen sich etwas aus, wovon sie wirklich glauben, dass sie damit hinkommen, nur stimmt es am Ende eben nicht.
Gerade in unseren Meisterkursen gibt es sehr viele Anfragen zur Stundensatzkalkulation. Daher glaube ich, dass dieses Berechnungstool, das wir zur Verfügung stellen, zumindest ein gutes Mittel ist, um selber einmal darüber nachzudenken, ob es sich ausgeht mit dem, was einer annimmt. Ich empfehle auch den meisten in den Kursen, sich das Tool einmal herzunehmen und die echten eigenen Kosten einzufügen und zu schauen, was herauskommt. Dieser Schritt der „Selbsterkenntnis“ kann für viele schon einmal insofern richtungsweisend sein, als sie dann wissen, was sie eigentlich an Stundensatz verlangen müssen, um die gesamten Kosten, die sie sich vorstellen, erwirtschaften zu können.
Mag. Peter Fiedler ist Geschäftsführer der ASSA Objektservice GmbH
Eine Antwort
Es ist nur sehr schade, dass sich keine Firma daran hält. Wenn man sich aktuell die Preise ansieht werden bei div. Ausschreibungen Stundensätze von € 15,96 bis € 17,04 verwendet. Die ÖNORM D 2050 ist hier nur ein kleiner Tropfen am heißen Stein. Solange nicht ein Mindeststundensatz klar festgeschrieben wird, ändert sich hier absulut nichts. Oder hat jemand schon einmal erlebt, dass man beim KFZ Service / Reparatur die AW (Arbeitswerte) um die hälfte nach unten verhandeln kann………..
Hier muss man das bezahlen, was zu zahlen ist. Anstatt x-mal denselben Artikel in verschiedenen Aufmachungen zu posten sollte grundsätzlich etwas daran geändert werden.