Entscheidet am Ende doch immer nur der Preis?

Letztendlich sind die Unternehmen selbst gefordert, mit ihrer Kompetenz einen Beitrag für einen fairen Wettbewerb in unserer Branche zu liefern.

Harald Peterka
Harald Peterka

Die Mehrheit der Gebäudereinigungsanbieter arbeitet ja ordnungsgemäß. Leider kommen jedoch Anbieter immer wieder in die Situation, gesetzliche Rahmenbedingungen ein bisschen zu „interpretieren“, und das hat einen trendgegebenen Ursprung. Meine Erfahrung ist, dass gerade der öffentliche Auftraggeber der schlechteste Bezahler ist. Und wenn man die Preise für die öffentlichen Auftraggeber näher betrachtet, dann sieht man sehr deutlich, dass genau dort häufig Unregelmäßigkeiten passieren.

Ich behaupte, dass jene Unternehmen, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht einhalten, sehr häufig vom Auftraggeber getrieben sind – es herrscht am Markt eben teilweise der blanke Überlebenskampf. Wenn man heute an einer Ausschreibung teilnimmt und den Kollektivvertrag und die Rahmenbedingungen bezüglich Quadratmeterleistungen anwendet, dann landet man als Anbieter irgendwo ganz hinten in der Reihe und kommt nicht einmal annähernd zum Zug. Es kann ja nicht sein, dass jene Unternehmen, die sich an Gesetze und rechtliche Auflagen halten, keine Chancen mehr sehen, diese auch zu gewinnen.
Ich bin der Meinung, dass es der ganzen Branche sehr helfen würde, wenn der Auftraggeber auch dafür haftbar gemacht würde, dass der Lieferant alle gesetzlichen Rahmenbedingungen – so wie beispielsweise den Kollektivvertrag – einhält. Die Unterscheidungsmerkmale würden sich deutlich mehr auf die Qualitätskriterien konzentrieren, der Kunde müsste sich mit anderen Werten als nur der Wirtschaftlichkeit bei der Vergabe beschäftigen – beide Seiten, also Auftraggeber wie auch Auftragnehmer, würden davon gleichermaßen profitieren.

Eine weitere Problematik sehe ich bei der öffentlichen Vergabe mit dem Modell der ergebnisorientierten Reinigung. Das Modell könnte einen Auftragnehmer die Möglichkeit geben, mit Kompetenz und Anwendungstechnik das gewünschte Ergebnis für den Kunden zu erzielen – grundsätzlich ein guter Ansatz. Aber wenn man sein Angebot für die ergebnisorientierte Reinigung auf den Tisch legt und mit anderen Anbietern vergleicht, entstehen Probleme in einer zusätzlichen Vergabeebene. Einer behauptet, man müsse zweimal reinigen und der nächste Anbieter ist der Meinung, es sei dreimal notwendig – jeder interpretiert aufgrund seiner Erfahrungen –  worauf sich schlussendlich eine juristische Situation ergibt, die nicht anders zu definieren ist, als dass es sich um spekulative Angebote handelt. Die Gesetzgebung definiert jedenfalls sehr deutlich, dass spekulative Angebote nicht zulässig sind und aus dem Verfahren auszuscheiden sind. Aufgrund dieser Situation wird das Einbringen von Kompetenz und Erfahrung in Vergabeverfahren deutlich eingeschränkt – dem Anbieter wird das Bereitstellen von Kompetenz quasi per Gesetz untersagt.

Also in Wirklichkeit führt der Rahmen, in dem wir uns bewegen können – Leistungslimitierung, kollektivvertraglicher Lohn usw. – dazu, dass alle Angebote unterm Strich höchstens 6 Prozent auseinanderliegen. Und es wird noch enger werden, es gibt kein Unterscheidungsmerkmal.

Abschließend noch ein Wort zu Qualitätskriterien und Unterscheidungsmerkmalen bei der Vergabe: Mittlerweile hat die Mehrzahl der Anbieter Lehrlinge, ältere Menschen und Frauen beschäftigt, sie haben unzählige Qualitätszertifikate und Auditbestätigungen, es gibt fast nichts mehr, was man nicht hat. Und es gibt Leistungsbereiche in der Gebäudereinigung, wo es fast unmöglich ist, Qualitätskriterien für die eigentliche Leistung zu definieren -– ein gutes Beispiel ist da die Fensterreinigung. Dieser Umstand führt dazu, dass am Ende die qualitative Bewertung aller Bieter annähernd gleich ist und somit wieder nur – und nur – der Preis das einzige Entscheidungskriterium bleibt.

Die Situation ist komplex und nicht leicht zu verbessern – letztendlich sehe ich uns selbst gefordert, mit unserer Kompetenz einen Beitrag für einen fairen Wettbewerb in unserer Branche zu liefern.


Dr. Harald Peterka ist Geschäftsführer der Greenbird Vertriebs GmbH
h.peterka@greenbird.fm


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