In unserer Oktober-Ausgabe haben wir zu dem Thema „Hausbetreuung“ auch die so genannte „Ampelkarte“ abgedruckt, wo die WK auflistet, was der selbstständige Hausbetreuer nach der Gewerbeordnung an Tätigkeiten verrichten darf und was nicht. Wir hatten allerdings keine Kenntnis davon, dass es mittlerweile eine neue Version dieser „Ampelkarte“ gibt und druckten die alte ab. Hier die neueste Version: