Als Tiroler Hygienespezialist mit 115-jähriger Erfahrung stellt hollu hochwirksame, material- sowie hautschonende Desinfektionsprodukte her
Für die Herstellung von Desinfektionsprodukten gelten europaweit komplexe Zulassungs- und Prüfverfahren laut EU-Biozid-Verordnung – strenge Auflagen in puncto Rezeptur, Wirksamkeit, Einwirkzeiten, Dosierung, Anwendersicherheit etc. Nur so können bei regelmäßiger und dauerhafter Handhygiene Hautschutz und Gesundheit der Anwender sichergestellt werden. Bei Produkten zur Oberflächendesinfektion geht es darum, Materialschäden zu vermeiden und den Wert zu erhalten. Dann kam Corona. Um die Verbreitung des Virus einzudämmen und dem Gesundheitssystem möglichst viele Desinfektionsprodukte zur Verfügung zu stellen, wurde eine Ausnahmeregelung erlassen. Nach Artikel 55 der Biozid-Verordnung ist es derzeit möglich, Desinfektionsprodukte auf den Markt zu bringen, die nicht den üblichen Zulassungsvoraussetzungen entsprechen. Allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum von 180 Tagen, mit August dürfen diese Produkte nicht mehr zum Verkauf angeboten werden.
„Das häufige Desinfizieren von Händen und Oberflächen wird uns noch eine lange Zeit begleiten. Desto wichtiger ist es, Produkte von geprüfter Qualität zu verwenden. Einserseits, um teure Materialschäden zu vermeiden, vor allem aber um die Haut zu schützen. Denn trockene, rissige Haut kann Ekzeme verursachen oder Krankheiten wie Neurodermitis fördern“, betont Markus Wendlinger, Geschäftsleiter Vertrieb & Service bei hollu. Als Tiroler Hygienespezialist mit 115-jähriger Erfahrung stellt hollu hochwirksame, material- sowie hautschonende Desinfektionsprodukte her – belegt durch die EN 14476 Prüfung. Alle Produkte erfüllen die Biozid-Verordnung und die VAH-Richtlinien. Heißt: Sie sind bei kurzer Einwirkzeit besonders materialschonend und hautfreundlich mit nachfettenden Inhaltsstoffen. „Unsere Kunden können sich auf die hohe hollu Produktqualität verlassen“, versichert Markus Wendlinger.