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Die Wirtschaftkammer

Stark für die Wirtschaft – stark für Österreich

Die Wirtschaftskammerorganisation ist als Interessenvertretung DIE starke Stimme für die österreichische Wirtschaft – und damit für den gesamten Standort. Wir setzen uns in unserer täglichen Arbeit auf interessenspolitischer Ebene, aber auch mit unseren Serviceleistungen dafür ein, dass Unternehmen in Österreich wachsen und Beschäftigung sichern und schaffen können.

Wir sind stets bestrebt, effizient und effektiv für Österreichs Unternehmen zu arbeiten – das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Unsere Mitglieder brauchen jetzt Unterstützung auf allen Ebenen. Deswegen machen wir uns nicht nur bei der Politik für effektive Hilfsleistungen stark, sondern haben auch in unserer eigenen Organisation gleich zu Beginn der Pandemie alle Hebel in Bewegung gesetzt, etwa mit dem Aussetzen der Umlagen und dem massiven Ausbau unserer Serviceangebote.

WKÖ Erfolge – zum Vorteil von Betrieben, Beschäftigten und des Standorts

Akutmaßnahmen zur Krisenunterstützung

Im Interesse der österreichischen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter haben wir zahlreiche Erfolge erzielt und unter anderem erreicht, dass mehr als 30 Mrd. Euro für staatliche Corona-Unterstützungen bereitgestellt wurden:

  • Kurzarbeit
    Die Corona-Kurzarbeit ist ein elementares Hilfsinstrument in der Krise. Es flossen bereits über 7,5 Mrd. Euro an rund 120.000 Betriebe. 1,2 Mio. Arbeitsplätze wurden so alleine 2020 durch die Kurzarbeit gesichert.
  • Härtefall-Fonds
    Die Abwicklung erfolgt durch die WKO. Die Förderbedingungen wurden laufend verbessert. Mehr als 220.000 Selbständige erhielten bisher ein Volumen von 1,5 Mrd. Euro. In Spitzenzeiten waren bis zu 500 Mitarbeiter der WKO mit der Bearbeitung betraut, damit die Unternehmer in der Aktuphase der Krise raschestmöglich Unterstützung erhielten.
  • Ausfallsbonus, Fixkostenzuschuss und Garantien für betroffene Betriebe
    Unter starker Beteiligung und Mitgestaltung der WKÖ konnten diese Hilfsinstrumente zur Liquiditätssicherung, sowie nichtrückzahlbare Zuschüsse und Garantien zur Deckung des Liquiditätsbedarfs auf den Weg gebracht und laufend verbessert bzw. aufgestockt werden.
  • Umsatzersatz für direkt sowie indirekt betroffene Unternehmen
    Vom harten Lockdown ab November 2020 betroffene Unternehmen (z.B. behördliches Betretungsverbot) erhielten auf Antrag den Lockdown-Umsatzersatz. Auch für vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen konnte ein Umsatzersatz erreicht werden.
  • Zahlungserleichterungen bei SV-Beiträgen und COVID-19-Ratenzahlungsmodell
    Umfangreiche Stundungen und Ratenvereinbarungen für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge verschaffen den Unternehmen eine nötige Liquiditätsstütze in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
  • Investitionsprämie
    Die Prämie wurde mehrmals aufgestockt (im April 2021 auf 5 Mrd. Euro). Damit werden wichtige Investitionsanreize und Konjunkturimpulse zur Stärkung der Wirtschaft ermöglicht. Investitionen und Anschaffungen von Anlagegütern werden mit 7 %, Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/Life Science mit 14 % unterstützt.
  • Verlustrücktrag
    Dieser ermöglicht die Verrechnung ausgleichsfähiger Verluste von max. 5 Mio. Euro des Veranlagungszeitraumes 2020 mit Gewinnen des Geschäftsjahres 2019. Die WKÖ setzt sich nunmehr für eine permanente Möglichkeit des Verlustrücktrags und weitere Verbesserungen im Bereich der unternehmerischen Liquiditätsstärkung ein.
  • Umsatzsteuersenkung für touristische Branchen sowie Kunst – und Kultur
    Eine Umsatzsteuersenkung auf 5 % wurde für Gastronomie, Hotellerie, Kunst/Kultur sowie Publikationen erreicht und bis 31.12.21 verlängert. Für Zeitungen und andere periodische Druckwerke gilt seit 01.01.21 wieder der reguläre Satz.
  • Lehrlings- und KMU-Bonus
    Brachte Unternehmen 2.000 Euro für neu aufgenommene Lehrlinge, für Kleinstbetriebe zusätzlich 1.000 Euro, für Kleinbetriebe 500 Euro. Auf diese Weise wurden an heimische Ausbildungsbetriebe fast 50 Mio. Euro an Lehrlingsboni ausbezahlt.
  • Betriebliches Testen
    Fast 1.800 Betriebe mit über 875.000 Mitarbeitern sind registriert. Das ermöglicht wöchentlich 250.000 Tests, integriert in die Teststrategie des Bundes. Refundiert werden 10 Euro/Test.

Längerfristige Maßnahmen

  • Home-Office Maßnahmenpaket
    Gemeinsam mit den Sozialpartnern konnte ein Regelwerk geschaffen werden, welches Arbeitgebern und Arbeiternehmern gleichermaßen Flexibilität und Planbarkeit bringen soll. Für Betriebe konnte insbesondere eine schonende und praktikable Lösung erreicht werden.
  • Degressive Abschreibung von 30 %
    Bisher war nur die lineare Abschreibung zulässig, 2020 wurde alternativ die Möglichkeit der degressiven Abschreibung geschaffen. Dabei kann ein fixer Prozentsatz (höchstens 30 %) vom jeweiligen Restbuchwert des Wirtschaftsgutes jährlich abgeschrieben werden. Das senkt die Steuerleistung und sorgt für höhere Liquidität bei den Unternehmen.
  • Weniger bürokratische Hürden bei Photovoltaik-Installationen in Gewerbebetrieben
    Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage in einem Gewerbebetrieb geht nun schneller und unbürokratischer und Verfahrenskosten werden vermieden.
  • Verlängerung von „go-international“
    Im April 2021 wurde die Inter-na-tio-nalisierungsoffensive verlängert. 25,6 Mio. Euro an Fördervolumen stehen somit für Internationalisierungsschritte in der Förderperiode 2021 bis 2023 zur Verfügung.
  • Verlängerung von KMU.DIGITAL
    Das erfolgreiche Programm wurde bis 2023 verlängert, ausgewählte Beratungen/Analysen werden dabei bis zu 80 % gefördert.
  • Digitales Prüfungsmanagement
    Seit Anfang 2020 gab es mehr als 25.000 online Lehrvertrags-Anmeldungen. Seit Anfang 2021 sind der Lehrabschluss, die Meisterprüfung und die Ausbilder- und Unternehmerprüfung vollständig online möglich.
  • Talente Checks der WKO
    3 von 4 Schülern im Alter von 13 – 14 Jahren durchlaufen Talente Checks zur Berufsorientierung, das sind 65.000 Jugendliche pro Jahr.

Kammerfinanzen: Fakten statt Mythen

Zuletzt wurden in Medien Inhalte eines WKÖ-Prüfberichts verzerrt dargestellt und aus dem Zusammenhang gerissen. Im Sinne unserer Mitglieder, aber auch unserer Mitarbeiter ist es uns ein Anliegen, dies auf eine sachlich und fachlich korrekte Ebene zu bringen. Hier die Fakten:

  • Einsparungen:
    weniger Umlagen
    10 % weniger KU als dies ohne Kammerreform 4.0 der Fall gewesen wäre, durch beispielsweise:

    • Senkung und degressive Gestaltung des Hebesatzes für KU1 per 1.1.2019
    • beitragsfrei gestellte Investitionen
    • Reduzierung des Hebesatzes für die KU2 um 5 %
  • Vereinsmitgliedschaften
    Vereinsmitgliedschaften im Ausland werden nur dann genehmigt, wenn diese der Förderung des österreichischen Außenhandels dienen. Diese Mitgliedschaften ermöglichen insbesondere den Netzwerkaufbau mit Personen, die für die österreichische Wirtschaft im Gastland relevant sind.
  • Schulkosten und Dienstwohnungen
    Im Zuge der Auslandstätigkeit von Mitarbeitern werden etwaige Schulkosten, die durch den Besuch von deren Kindern entstehen, streng geprüft. Ohne Zuschüsse zu Schulkosten oder Dienstwohnungen wären Mitarbeiter mit Kindern im Ausland nur beschränkt einsetzbar.
  • Personalpool
    In einer großen Organisation ist der Personalstand ständig in Bewegung. Um diese stetigen Bewegungen mit Ein- und Austritten, Karenzurlauben, Langzeitkrankenständen, etc. effizient zu begleiten, ist in der WKÖ – wie in Großunternehmen üblich – ein interner Personalpool eingerichtet.
  • Beratungskosten
    Wie in der Privatwirtschaft üblich, wird für Reform- und Strategieprozesse auch in der WKO auf Expertise von Beratungsunternehmen zurückgegriffen. Die dadurch erzielten Einsparungen überwiegen maßgeblich im Vergleich zu den Kosten der Beratungsleistungen. Allen Aufträgen an Berater liegen umfassende Planungen zugrunde, sie waren budgetär gedeckt und die Vergaben erfolgten stets regelkonform.
  • Pensionsfonds
    Die Unterdotierung des WKÖ Pensionsfonds ist bekannt, die Finanzierung dieser Altlasten erfolgt daher so mitgliederschonend wie möglich in einem Ratenmodell, ist aber gesichert.
  • Ordnungsgemäßer Rechnungsabschluss 2019
    Der Rechnungsabschluss 2019 wurde ordnungsgemäß vom WKÖ Wirtschaftsparlament beschlossen und dem zuständigen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft übermittelt. Der Prüfbericht wird regelmäßig jedes Jahr erstellt und allen im Kontrollausschuss der WKÖ vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt.

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