Aushangpflicht von Arbeitnehmerschutz-Gesetzen entfällt. WK Wien: „Dadurch sparen unsere Betriebe 10 Millionen Euro.
Ab 1. Juli 2017 entfallen die Pflichten des Arbeitgebers, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz im Betrieb aufzulegen. Dies ist Teil des Deregulierungspakets der Regierung, mit dem Unternehmen durch die Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen entlastet werden. 200.000 Unternehmen, also alle, die Arbeitnehmer beschäftigen, profitieren davon. „Die Reduzierung des Verwaltungsaufwands bringt Kosteneinsparungen für unsere Betriebe. 10 Millionen Euro sparen unsere Unternehmer durch den Entfall der Aushangpflicht von Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Das ist ein guter Anfang“, sagt Maria Smodics-Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien. Weitere Schritte in Sachen Bürokratieabbau müssten folgen. Die Bestimmungen zur Aushangpflicht sind im Digitalisierungszeitalter längst überholt. Mit dem Entfall wird eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt.
560.000 Ordner weniger
Über 50 Gesetze und Verordnungen sind, je nach Betriebsart, bis dato aufzulegen. Auch bei elektronischer Abspeicherung muss der Unternehmer kontrollieren, ob sich Vorschriften geändert haben, und diese dann ausdrucken und auflegen. In gedruckter Form sind das über 700 Seiten. Österreichs Unternehmer sparen somit ab 1. Juli 560.000 Ordner, randvoll gepackt mit Vorschriften.