Enormer Kostendruck durch EU-Gesetzgebung

Bei den Produzenten von Wasch- und Reinigungsmitteln belaufen sich die Folgekosten der EU-Rechtsvorschriften auf insgesamt rund 670 Millionen Euro europaweit. Übermäßig belastet werden gerade die KMUs.

Christian Gründling
Christian Gründling, Arbeitsgruppe I&I im Fachverband der chemischen Industrie Österreichs: „Diese hohen Gesetzesfolgekosten haben beträchtliche Auswirkungen auf die Innovationskraft der Unternehmen.“

 

Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie (*) verdeutlicht, dass Kosten, die durch neue Gesetze der EU entstehen, zu den wichtigsten Einflussfaktoren hinsichtlich der Rentabilität der chemischen Industrie in der EU gehören. Die dabei analysierten EU-Rechtsvorschriften umfassten neben der Chemikaliengesetzgebung auch Gesetze zu Emissionen und industriellen Verfahren, zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Transport- und auch die produktspezifische Gesetzgebung.

Die Größe des Unternehmens spielt dabei eine entscheidende Rolle: Im Allgemeinen fallen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) höhere Kosten an als für Großunternehmen, da Erfüllungskosten nicht linear sind und von KMUs nicht durch große Mengen an Erzeugnissen ausgeglichen werden können.

Chemikaliengesetzgebung Hauptverursacher der Kosten

Laut dieser Studie belaufen sich die Gesetzesfolgekosten bei den Produzenten von Wasch- und Reinigungsmitteln insgesamt auf etwa 670 Millionen Euro europaweit. Dies entspricht 11 Prozent der in der Branche erzielten Wertschöpfung sowie einem Drittel der Gewinne. Mit 6,2 Prozent der Wertschöpfung machen die Kosten, die speziell durch die Chemikaliengesetzgebung anfallen, den größten Teil aus. Sie entstehen durch den überproportionalen Verwaltungsaufwand, der den Unternehmen durch ressourcenintensive Auflagen und Strukturen auferlegt wird. Dabei zählen die drei wesentlichsten stoffrechtlichen EU-Verordnungen zu den Hauptverursachern der Kosten:

  • Die CLP–Verordnung regelt zusätzlich zur Detergenzienverordnung die Einstufung und Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln.
  • Die REACH–Verordnung setzt die Registrierung, Evaluierung oder auch Autorisierung der eingesetzten Rohstoffe voraus und bringt ständig komplexere Vorgaben für die Sicherheitsdatenblätter.
  • Die Biozidprodukte-Verordnung bringt sukzessive eine Genehmigung von Wirkstoffen für Desinfektions- und Konservierungsmittel, welche dann eine kostenintensive Zulassung der betroffenen Produkte nach sich zieht.

„Wegfall von Rohstoffen gefährdet Hygienestandards “

Der Fachverband der chemischen Industrie Österreichs – FCIO sieht in diesen hohen Gesetzesfolgekosten beträchtliche Auswirkungen auf die Innovationskraft der Unternehmen. Ressourcen würden mehr und mehr für den Verwaltungsaufwand verwendet, anstatt diese für Forschung und Entwicklung und Innovationen einsetzen zu können, sagt Christian Gründling von der Arbeitsgruppe I&I im Fachverband. Zusätzlich werde die Möglichkeit, kundenspezifische Produkte zu entwickeln, zunehmend durch diese Vorschriften eingeschränkt und die Produktvielfalt durch den Wegfall von Rohstoffen gefährdet. Habe bisher zum Beispiel gerade durch die Vielfalt an Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen und im Lebensmittelbereich die nötige Hygiene garantiert werden können, so seien negative Effekte durch die biozidrechtlichen Regelungen zu befürchten.

„Entlastungen dringend nötig“

Für den Fachverband der chemischen Industrie zeigt die Studie „deutlich, dass die Wasch- und Reinigungsmittelindustrie im Vergleich mit anderen Branchen der chemischen Industrie überproportional von Gesetzesfolgekosten, besonders im administrativen Bereich betroffen ist.“ Hier sei dringender Handlungsbedarf seitens der Politik auf europäischer, aber auch auf nationaler Ebene gefragt. Auch wenn nach Ablauf der Registrierungsfrist für REACH im Jahr 2018 eine Verringerung des Verwaltungsaufwands zu erwarten sei, müsse man auch damit rechnen, dass die Kosten für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Biozide weiterhin deutlich steigen würden. Es bleibe zu hoffen, „dass sich die politischen Entscheidungsträger mit den Ergebnissen der Studie befassen und Maßnahmen treffen, um den durch die Gesetzgebung entstehenden Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen im Wasch- und Reinigungsmittelbereich zu verringern. Bis dahin ist kein Ende des Kostendrucks in Sicht.“


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