Gewerbeüberschreitungen
Gewerbeüberschreitungen sind offensichtlich nicht in den Griff zu bekommen! Laut gut informierten Kreisen ist es in letzter Zeit wieder zu sehr vielen Anzeigen wegen Gewerbeüberschreitung durch die Hausbetreuer gekommen. Die Ampelkarte (erhältlich bei jeder Landesinnung) listet die wenigen für Hausbetreuer erlaubten Tätigkeiten exakt auf. Das Meiste von dem, was üblicherweise gewerblich unter Reinigung fällt, zählt freilich nicht dazu, wie: Büro-reinigung, Fensterreinigung, Bauendreinigung, Grundreinigung, Krankenhaus-Reinigung, Gastronomiereinigung, Schulen, Schwimmbäder, Arztpraxen etc. etc.. Strafen bis zu E 4.500 pro Übertretung sollten eigentlich recht abschreckend wirken, noch abschreckender aber ist die Gefahr für den Auftraggeber, wenn etwas passiert. Die beste Alternative dazu ist natürlich, den nächsten Meisterkurs zu buchen und somit alle Probleme zu umschiffen.