Hagleitner-2

„Untragbar“

„Händedesinfektionsmittel ohne gültige Zulassung für Schulkinder in Österreich.“ Offener Brief des Hygieneunternehmers Hans Georg Hagleitner an Mitglieder der Bundesregierung (*)

Die Republik Österreich teilt seit Wochen ein Desinfektionsmittel für Kinder und Jugendliche aus. Hiermit müssen sie sich ihre Hände einreiben, wenn sie die Schule betreten. Dabei hat Hagleitner festgestellt: Das Produkt verfügt über keine gültige Zulassung und darf darüber hinaus auch nicht mehr verwendet werden. Außerdem kann es die Hände austrocknen, rissige Haut ist die Folge.

Kanisterweise vom Österreichischen Bundesheer

Gemeinden berichten: Für Kindergärten und Schulen sei ein Bedarf erhoben worden, das Bildungsministerium habe dies so veranlasst. Seitdem liefere das Bundesheer kanisterweise Desinfektionsmittel, die Verteilung werde von Heereslogistikzentren aus dirigiert.

Im Fünf-Liter-Gebinde kommt das Produkt. Isopropanol steht als Wirkstoff auf dem Etikett. Hier findet sich auch ein Zulassungshinweis: ZI BMK-V/5-2020-0.188.582. Zum Herstellungsdatum heißt es in allen bekannten Fällen: August 2020.

Notfallzulassung außer Kraft

Tatsächlich fertigte damals Desinfektionsmittel mehr oder weniger alle Welt. Corona hatte die Erzeugnisse gerade zur Mangelware gemacht. So erließ das Klimaschutzministerium eine Ausnahmegenehmigung, gültig von 19. März bis 31. August 2020. Für die Herstellung waren also vereinfachte Bedingungen in Kraft, fachfremde Firmen hatten praktisch über Nacht ihr Geschäft angepasst.

Nutzbar für wenige Wochen

Die Notfallzulassung ZI BMK-V/5-2020-0.188.582 wurde plangemäß per 1. September 2020 aufgehoben, nach geltendem Recht sind die Erzeugnisse von damals jetzt verboten. Gerade das aber wirft Fragen auf:

  • Wann hat die öffentliche Hand das Desinfektionsmittel erworben?
  • Für wen war es ursprünglich bestimmt?
  • Warum erhalten es jetzt gerade Kinder und Jugendliche an Schulen?

Seit 1. September 2020 darf das Produkt nicht mehr in Umlauf sein, hergestellt wurde es im August 2020. Für die Beschaffung und den Verbrauch ergibt sich insofern ein minimales Zeitfenster.

Wettbewerbsverzerrung

Hagleitner empfindet die Situation als belastend: Wer ordnungsgemäß ein Desinfektionsmittel auf den Markt bringt, muss Hürden nehmen; Gutachten sind verlangt. Allein die Zulassung kostet für jedes einzelne Produkt mindestens 500.000 Euro. Werden die Regeln gebrochen, ist das bedrohlich: Einerseits verzerrt es den Wettbewerb, andererseits gefährdet es die Marke „made in Austria“.

„Trockene und rissige Haut“

Als erstes aber muss es um die Kinder und Jugendlichen gehen. Auf dem Etikett heißt es ausdrücklich: „Durch die Anwendung kann es vermehrt zu trockener und rissiger Haut kommen, daher ist die Hautpflege anzupassen.“ Diese Information weist deutlich auf einen Mangel an Pflege- und Feuchthaltestoffen hin. In der Schule haben die Kinder und Jugendlichen keine Wahl, sie bekommen das Händedesinfektionsmittel Tag für Tag verabreicht.

Bitte kümmern Sie sich deshalb umso mehr um dieses Thema.

Danke vielmals.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Hagleitner


(*) Der Brief ergeht zeitgleich an

  • Herrn Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann,
  • Frau Bundesministerin Leonore Gewessler, BA,
  • Herrn Bundesminister Dr. Wolfgang Robert Mückstein,
  • Frau Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck,
  • Frau Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner
  • sowie an Schulpartnerinnen und Schulpartner, die Presse und die Öffentlichkeit.

kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

neueste beiträge