Beim Thema Stundensatz gibt es nur Unschuldige. Es sind immer nur die Anderen, es ist immer nur der Mitbewerber, der zu billig anbietet. Aber was ist zu billig und wohin führt das?
Legal
In nahezu jeder Branche, nicht nur in der Reinigung, ist der Preis des Produkts oder der Dienstleistung eines der zentralen Parameter im Verkauf. Manche Branchen, der Lebensmittelhandel etwa, der Bekleidungseinzelhandel, die Reinigung, aber auch viele andere sind sogar extrem preisgetrieben. Wir leben nun mal alle im Wettbewerb, und jeder gute Kaufmann, weiß, ja muss wissen, wie er mit diesem Parameter umgeht. Es ist auch in der Reinigungsbranche nicht der einzige Parameter. Auch hier gibt es Qualität, Spezialisierung, Image, Marke, Technik etc.. Da viele Ausschreibungen aber nur Firmen mit Referenzen (etwa im Gesundheitswesen) zulassen, ist es auch für einen Unternehmer legitim, diese Referenzen mit Offerten unter den Selbstkosten gelegentlich zu „subventionieren“. Auf die Dauer ist das wirtschaftlich sowieso nicht durchhaltbar.
Illegal
Wird das unterpreisige Angebot zum System, dann handelt es sich um gesetzeswidrige Offerte, die in jedem Fall zu ahnden sind. Jede Reinigungsstunde, die ohne die gesetzlichen Lohnnebenkosten (Dienstgeber-Beitrag zur Sozialversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung etc.) angeboten wird, ist illegal und eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Dienstnehmers, der Allgemeinheit und des Auftraggebers. Der Dienstnehmer wird um seine sozialen Rechte und seiner Sicherheit geprellt, die Allgemeinheit wird genötigt, die sozialen Ersatzlasten zu tragen, und der Auftraggeber wird um seine Leistung gebracht. Vor allem die Weitergabe von Aufträgen an Subfirmen (die dann in der Regel einfach verschwinden, sollte es eng werden) oder an viele Einzelunternehmer muss rigoros bekämpft werden, von Praktiken, den Reinigungskräften nur Kilometergeld zu bezahlen oder Wohnungen zu überlassen, ganz zu schweigen.
Preis-Leistung
Jeder seriöse Unternehmer kennt auch in der Reinigungsbranche seine wahren eigenen Kosten und weiß daher ganz genau, mit welchem Stundensatz er kalkulieren muss. Da Unternehmer nicht Feinde ihres eigenen Geldes sind, werden sie nur zu für sie vertretbaren Preisen anbieten. Die Stundensatz-Problematik liegt daher eher beim Auftraggeber, der sich offensichtlich gerne täuschen lässt. Das vermeintlich billige Angebot enthält aber IMMER eine Fußangel, denn die vom Kunden bestellte und geforderte Leistung kann nur zu einem gewissen Mindestsatz erbracht werden. Wird dieser Mindestsatz klar unterschritten, geht das IMMER zu Lasten des Auftraggebers. Zu einem spezifischen Preis ist eben nur eine spezifische Leistung möglich.
Die illegalen Praktiken müssen ausgemerzt werden, der unternehmerische Wettbewerb erlaubt auch viele andere Differenzierungsmerkmale.
Eine Antwort
Im Wesentlichen stimme ich Ihnen zu. Allerdings möchte ich anmerken, dass ein entscheidendes Differenzierungsmerkmal im unternehmerischen Wettbewerb durch den Kollektivvertrag beschnitten wird: Leistungswerte zu reglementieren ist nach meiner Auffassung wettbewerbswidrig.