Gerade in diesen herausfordernden Zeiten mit hohen Hygieneanforderungen ist es notwendig, gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Reinigungsdienstleistung im Einsatz zu haben. Eine fachlich korrekt durchgeführte Reinigung kann gerade in der aktuellen Situation Infektionen verhindern und helfen, die gegenwärtige Herausforderung zu meistern.
Die ÖNORM D 2040 legt einheitliche Anforderungen an die Ausbildungen und Ausbildungsstätten in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung sowie Hausbetreuung fest. Sie unterstützt Lerndienstleister auf dem Fachgebiet der Reinigungsdienstleistungen bei der Erfüllung der ÖNORM ISO 29990:2012 und ermöglicht öffentlichen und privaten Auftraggebern einen objektiven Vergleich der Ausbildungen in der Gebäudereinigung.
Von der Bundesbeschaffung (BBG) werden daher, neben Ausbildungen zum Auditor gem. ISO 9001, ausschließlich Ausbildungen entsprechend der gegenständlichen ÖNORM D 2040 gefordert und im Zuge der Bestbieterermittlung bei Vergabeverfahren akzeptiert. Außerdem ermöglichen sie die entsprechende Vergleichbarkeit und Prüfbarkeit.
Bewertet werden von der BBG ausschließlich jene Kursbesuchsbestätigungen bzw. Prüfungszeugnisse, welche den jeweiligen Anforderungen der ÖNORM bzw. ISO entsprechen. Daher rät die BBG Ausbildungsstätten, auf ihren Kursbesuchsbestätigungen bzw. Prüfungszeugnissen die Einhaltung dieser Regelwerke anzuführen. So sieht die BBG später bei der Prüfung der Angebote auf einen Blick, ob beispielsweise die Kursunterlagen des Bundesarbeitskreises „Aus- und Weiterbildung“ der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger freigegeben wurden.
Sollte es im Zuge der Prüfung der Ausbildungsnachweise zu Unklarheiten kommen, werden die fraglichen Kurszertifikate von der BBG der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger zur Begutachtung und Bewertung vorgelegt. Erst wenn hier eine Konformität zur ÖNORM D 2040 bestätigt wird, werden die Zertifikate auch im Zuge von Vergabeverfahren bewertet.
Die BBG sieht aber neben den vergaberelevanten Aspekten noch weitere Vorteile, wenn Kurse nach der ÖNORM D 2040 absolviert werden: Die personenbezogenen Nachweise der absolvierten Kurse können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für deren berufliche Weiterentwicklung nutzen. Die Inhalte umfassen Arbeits-, aber auch Umweltschutzaspekte, und so können sowohl Unfälle als auch Krankenstände reduziert werden. Neben einer potentiellen Kostenersparnis kann hierdurch auch die Umweltbelastung verringert werden.
Thomas Neumayer ist FM-Supervisor – Vertrags- und Qualitätsmanagement der Bundesbeschaffung GmbH