Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk fordert eine rasche Reparatur des ORF-Beitrags-Gesetzes mit dem Ziel, dass die Beitragspflicht am Unternehmensstandort und nicht an jeder einzelnen Betriebsstätte angeknüpft wird.
Das Thema ORF Gebühren führt durch die Anknüpfung an den Betriebsstättenbegriff des Kommunalsteuergesetzes auch bei den Gebäudereinigern und Hausbetreuern zu unverhältnismäßig hohen Gebühren. Daher wird durch zahlreiche Initiativen im Rahmen der WKO versucht eine Neuregelung zu erreichen. „Wir, die Gebäudereiniger, unterstützen dies ausdrücklich“, betont Wolfgang Muth, Bundesinnungsgeschäftsführer-Stv. der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger.
Die Sparte Gewerbe und Handwerk fordere daher zum ORF-Beitrags-Gesetz 2024: „Wir dürfen an dieser Stelle, da auch dies unter das Stichwort Bürokratieabbau zu subsumieren ist, unsere letztjährige Forderung betreffend ORF-Beitrags-Gesetz 2024 wiederholen. Durch die Anknüpfung der Beitragspflicht von Unternehmungen am Betriebsstättenbegriff des Kommunalsteuergesetzes sind alle Bauausführungen, Arbeitskräfteüberlassungen sowie Gebäudereiniger und Hausbetreuer, deren Dauer 6 Monate übersteigen, separat und unmittelbar von der ORF-Beitragspflicht betroffen. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen mit zahlreichen Baustellen (Betriebsstätten) in verschiedenen Gemeinden den ORF-Beitrag mehrfach entrichten und administrieren müssen. Abgesehen davon, dass die Bemessungsgrundlage für das gesamte Unternehmen möglicherweise nur einen Bruchteil der in § 4 Abs 3 ORF-Beitrags-Gesetz genannten Staffelbeträge ausmachen würde, bedeutet dies eine ungerechtfertigte bürokratische Mehrfachbelastung. Die BSGH fordert daher eine rasche Reparatur des ORF-Beitrags-Gesetzes mit dem Ziel, dass die Beitragspflicht am Unternehmensstandort und nicht an jeder einzelnen Betriebsstätte angeknüpft wird.“