Reinigungskräfte sind bezüglich physischer und psychischer Belastung ein Sonderfall. Zum einen kommen sie dadurch, dass sie an auswärtigen Arbeitsstellen arbeiten, viel weniger als Mitarbeiter in der Firmenzentrale in den Genuss von präventivfachkräftlicher Betreuung. Und zum anderen funktioniert die Koordination mit der Auftraggeberfirma oft nicht so, wie es unter der Überschrift „Koordination von Externen“ im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz funktionieren sollte. Dazu gibt es auf der Homepage der AUVA für unterschiedlichste Branchen Unterlagen, darunter auch eine Checkliste zur Abstimmung der Unterhaltsreinigung zwischen Reinigungsfirma und Auftraggeber (*), um Klarheit beim Einsatz von Fremdfirmen darüber zu schaffen, welche Punkte außer dem Preis und den Arbeitszeiten noch zu besprechen sind. Denn die Reinigungskräfte arbeiten ja nicht nur an auswärtigen Arbeitsstellen, sondern oft auch zu Zeiten, in denen das Personal des Reinigungskunden nicht mehr oder noch nicht im Haus ist, sprich: ganz früh oder spät am Abend. Und hier muss man den Reinigungskräften zum Beispiel auch sagen, wen sie im Notfall anrufen, wo der Erste-Hilfe-Kasten ist, wen man wie erreicht und dergleichen. Gegebenenfalls auch so simple Informationen, dass sie durch eine Tür, wenn sie sie von außen zufallen lassen, nicht mehr hineinkommen.
Achtung, Infektionsgefahr im Krankenhaus!
Dem Reinigungspersonal im Krankenhaus möchte ich den ganz wichtigen Hinweis geben, dass durch den Umgang mit infektiösem Material auch die Gefahr von Infektionskrankheiten besteht. Man beobachtet leider häufig, wie hier das Reinigungspersonal die Mistkübel nicht als ganzes nimmt und in einen großen entleert, sondern ohne zu schauen hineingreift und den Inhalt mit der Hand herausnimmt. Den Patienten, die sich selber zum Beispiel Insulin oder Heparin inijzieren, wird zwar gesagt, die Spritzen weder am Bett liegen zu lassen noch im Mistkübel zu entsorgen, aber auf Patienten hat das Krankenhaus eben weniger Einfluss als auf das eigene Personal, und so landen immer wieder Spritzen in den Abfallkübeln, an denen das Reinigungspersonal sich stechen und infizieren kann.
UV-Schutzkleidung nicht erst im Sommer
Ein spezieller Hinweis auch für Fassadenreiniger: An Schutz vor UV-Strahlung wird hier oft nur bei schönem sonnigen Wetter gedacht. Dabei ist der für die Belastung durch UV-Strahlen ausschlaggebende UV-Index weniger abhängig davon, ob es bewölkt ist oder nicht, sondern vielmehr vom Sonnenstand. Hier sollte man sich als Faustregel merken, dass der UV-Index – bei vergleichbarem Wetter – Mitte April genauso hoch ist wie Mitte August. Im meistens sehr warmen August wird aber eben eher als Mitte April daran gedacht, sich zu schützen. Und zwar mit entsprechender Kleidung, die besser schützt als eine Sonnenschutzcreme, mit Sonnenbrille, da bei reflektierenden Oberflächen die Sonneneinstrahlung auch buchstäblich ins Auge gehen kann, und mit Kopfbedeckung, idealerweise mit Nackenschutz, der den Nacken auch kühlt.
Zum professionellen Arbeiten gehört jedenfalls auch ein professioneller Arbeitsschutz, sprich: dass man zum Beispiel weiß, wann man Schutzhandschuhe verwendet und wann nicht. Und wie man möglichst ergonomisch arbeitet. Untersuchungen dazu gibt es schon lange, zum Beispiel wie man mit einem Wischmopp so arbeitet, dass es für die Schultergelenke und die Wirbelsäule schonender ist: nicht allzu weit rechts und links über die Breite des eigenen Körpers hinaus-, sondern ungefähr innerhalb derselben hin- und herzuwischen.
Aber nicht nur zum professionellen Arbeiten, auch zum professionellen Auftreten gehört die persönliche Schutzausrüstung, wo und wann eine solche notwendig ist. Beispielhaft dafür sind für mich die Forstfacharbeiter, die wissen, wann sie Helm, Gehörschutz, Visier und Handschuhe anziehen – das ist ein Sinnbild für Professionalisierung eines Berufes. Ideal wäre, wenn alle Branchen dieses Niveau des Bewusstseins für Schutzausrüstung erreichten. Denn die persönliche Schutzausrüstung – die richtige zur richtigen Zeit – ist auch ein Zeichen nach außen, dass man den Beruf wirklich gelernt hat. Dazu sei übrigens sehr positiv vermerkt, wie die Professionalisierung des Reinigungsberufes vorangetrieben wird, vor allem vom Wiener Innungsmeister und Bundesberufszweigobmann Gerhard Komarek.
(*) Abstimmung zur Unterhaltsreinigung „Raumpflege mit Hautpflege“
Dr. Astrid Antes ist Arbeitsmedizinerin in der Abteilung
Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA