„Saubere“ Vergabe setzt Transparenz und qualitative Dienstleistung voraus

Auftraggeber und Auftragnehmer sind gefordert, um einen korrekten Ablauf sicherzustellen.

Peter Edelmayer
Peter Edelmayer

Auftragsvergaben werden in Österreich aus meiner Sicht selten angefochten. Bei öffentlichen Ausschreibungen sind Einsprüche die Ausnahme, bei privaten Ausschreibungen praktisch nie der Fall. Dies ist überraschend, denn Ausschreibungen – primär der öffentlichen Hand –, die ausschließlich auf dem Billigstbieterprinzip beruhen, stellen ein „Grundübel“ unserer Branche dar.

Warum aber kommt es zu solchen Ausschreibungen und Vergabemodalitäten? Dies hat mehrere Gründe. Das Bundesvergabegesetz erlaubt unter bestimmten Umständen eine Vergabe unter dem Gestehungspreis. So etwas dürfte nicht erlaubt sein, egal wie das Unternehmen finanziell aufgestellt ist und etwaige Verluste auch verkraften könnte. Denn es verleitet manche Mitbewerber dazu, Angebote abzugeben, die, würde man die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten, nie preislich so niedrig angesetzt sein können. Kalkulationen aus strategischen Gründen niedrig zu halten, kann ein Thema sein, aber diese unter den Selbstkostenpreis zu drücken, gehört aus meiner Sicht untersagt, um etwas zu verändern.

Ein beliebtes Instrument, um niedrige Kosten scheinbar plausibel zu argumentieren, sind die Lohnnebenkosten. Jeder in der Branche kennt seine Lohnnebenkosten genau. Unter Einberechnung aller Faktoren können diese Kosten praktisch nicht unter 85% liegen. Argumente bei Vergabegesprächen – so hört man – lauten häufig, dass aufgrund minimaler Krankenstanddauer der Mitarbeiter von zum Beispiel nur einem Tag im Jahr die Lohnnebenkosten nur 70% ausmachen. Diese Argumentation entbehrt jeder Grundlage und ist schlicht gelogen. Um ihr ein für alle Mal einen Riegel vorzuschieben, müsste in der Branche eine gesetzliche Mindesthöhe für Lohnnebenkosten eingeführt werden.

An Vergaben sind immer zwei Seiten beteiligt, um saubere Vergaben zu erreichen, müssen daher auch beide Seiten entsprechend handeln. Auch Auftraggeber haben aus meiner Sicht eine Verantwortung dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Häufig ist offensichtlich, dass diese bei der Preisgestaltung nicht eingehalten wurden. Selbst bei Vorgabe der Stundenanzahl und Quadratmeter-Leistungen dürften bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Lohn- und Lohnnebenkosten nur geringe Preisdifferenzen auftreten. Tatsächlich sind hier aber enorme Differenzen zu beobachten. Wie das? Obwohl diese Preise bei Einhaltung der Bestimmungen niemals möglich wären, bekommt trotzdem der billigste Anbieter den Auftrag. Anscheinend ist den Auftraggebern dieser Gesetzesverstoß nach dem Motto „Hauptsache billig“ egal. Dabei würde jede Überprüfung die Unrechtmäßigkeit rasch offenlegen. Doch selbst Mitbewerber, die aufgrund rechtlicher Missstände bei der Personalgebarung regelmäßig in den Medien sind, kommen zu Aufträgen – weil sie am billigsten sind, und das, obwohl der Auftraggeber von diesen Missständen weiß. Hier könnte eine Liste von Unternehmen, die aufgrund solcher Missstände von der öffentlichen Hand nicht beauftragt werden dürfen, Abhilfe schaffen.

Aber auch Auftragnehmer darf man nicht von ihrer Verantwortung entbinden. Viele spielen bei diesem Spiel mit. Weil es funktioniert. Weil man Aufträge bekommt. Weil man versucht, im Laufe der Zeit irgendwie doch noch einen Gewinn zu machen. Weil Qualität ohnehin nur am Papier vorgegeben wird. Das schadet unserer gesamten Branche jedoch enorm.

Ein korrekter Ablauf kann nur dort funktionieren, wo mit höchstmöglicher Transparenz und Seriosität bei den Ausschreibungsunterlagen und während des kompletten Vergabeverfahrens gearbeitet wird. Wo nicht das Billigstprinzip herrscht. Wo man Qualität, die auch entsprechend vergütet wird, einfordert und auch überprüft. Wo Vergabeentscheidungen klar nachvollziehbar sind. Wo sehr große Aufträge auch gesplittet werden und mehrere Auftragnehmer Teilaufträge bekommen. Beispielhaft hier, ich kann es nur immer wieder betonen, sind die Ausschreibungen der BBG. Dass diese immer mehr Volumina ausschreibt, bestätigt aber auch, dass die öffentliche Hand diese Probleme langsam erkannt hat und durch professionelle Ausschreibungen reagiert. Die Branche nähert sich also – wenn auch langsam – dem Ziel der „sauberen“ Vergabe.


Mag. Peter Edelmayer ist Geschäftsführer von Dussmann Service Österreich. www.dussmann.at


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