Ein Dauerthema der Reinigungsbranche, am Reinigungstag 2021 in den Fokus gerückt von: Peter Fiedler, Geschäftsführer ASSA, Gerhard Komarek, Berufszweigobmann (Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger), Matthias Öhler, Schramm Öhler Rechtsanwälte, und Gerhard Zotter, Geschäftsführer BBG. Moderation: Christian Wolfsberg.
Die Öffentliche Hand bewegt große Volumina in dieser Branche. Die Branche wiederum leidet unter dem Preiswettbewerb, und es wird nach Lösungen gesucht, wie man diese Preissituation verbessern könnte. Herr Zotter, qualitative Ausschreibungskriterien sind ein Weg, um vom Preis etwas weg zu kommen. Das ist von der Bundesbeschaffung auch befürwortet und entsprechend betrieben worden. Aber: Wenn alle qualitativen Kriterien von allen an Ausschreibungen Beteiligten erfüllt werden, wird es dann nicht wiederum nur eine Frage des Preises, wer den Zuschlag bekommt? Daher auch die Frage: Welche zusätzlichen Qualitätskriterien kann man in öffentliche Ausschreibungen einbauen? Sehen Sie da Wege?
Gerhard Zotter: Es gibt immer Wege, die Frage ist, wie man diese Wege beschreitet. Ich denke, dass es uns in der Vergangenheit gut gelungen ist, gemeinsam mit der Reinigungsbranche einen Standard zu entwickeln, der sich auch international sehen lassen kann. Tatsache ist auch, dass die öffentliche Beschaffung im Vergleich zur Privatwirtschaft zum Glück noch ein bisschen eine Vorreiterrolle hat, vielleicht nicht so ausgeprägt, wie die Branche es sich wünscht, aber bei den Vergaben ist die öffentliche Beschaffung, wenn Sie so wollen, doch ein bisschen besser als die unmittelbare Privatwirtschaft. Wir, die BBG, überlegen uns dazu immer wieder neue Ideen, sehen dann aber auch, dass manche Qualität, die wir fordern, sich offenbar nicht im Preis niederschlägt. Das nehmen wir in einem ersten Schritt einmal so zur Kenntnis, geben uns aber nicht damit zufrieden. Jedenfalls sind wir auch für andere Ideen immer aufgeschlossen. Wichtig ist, dass es keine „Show-Kriterien“ werden, sondern Kriterien, die auch messbar und bewertbar sind und die auch einer rechtlichen Überprüfung standhalten – das ist im Interesse aller Beteiligten, klarerweise auch im Interesse der Kunden der Reinigung. Ich möchte diese Gelegenheit auch nutzen, um mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bedanken, die immer auch ein offenes Ohr für Ideen haben. Und Sie können sicher sein, dass wir, wenn es Handlungsbedarf gibt, diesen auch annehmen und umsetzen.
Herr Öhler, welche Methoden könnten einem bei einer Ausschreibung zusätzlich noch einfallen, um die Ausschreibung „weg vom Preis“ zu bewegen – und bestenfalls den am untersten Ende dahindümpelnden Preis dadurch anzuheben? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, dies in irgendeiner Form zu verändern?
Matthias Öhler: Ich denke, die erste Veränderung muss bei den Bietern liegen, denn diese machen den Preis. Die Bieter müssen aber natürlich auch einen Ansporn haben, mit dem Preis in die Höhe zu gehen, und das werden sie dann tun und wahrscheinlich auch NUR dann, wenn sie sehen, dass Qualität bewertet wird. Und das kann von Seiten der öffentlichen Auftraggeber auf vielfache Weise umgesetzt werden, beginnend bei Eignungs- bzw. Auswahlkriterien, endend mit den Zuschlagskriterien und auch Leistungskriterien umfassend. Wobei die Zuschlagskriterien, zumindest bei den Ausschreibungen, die wir betreuen, doch immer DAS Top-Thema sind, sprich: Was macht man für Zuschlagskriterien? Wie können wir die Qualität verbessern? Und hier gibt es eine große Bandbreite, beginnend mit der Gewichtung des Preises: Man muss den Preis nicht mit 90 Prozent, sondern kann ihn auch mit 40 Prozent oder sogar weniger gewichten. In der Reinigungsbranche, wo die Preise meines Wissens eng beieinander liegen, ist es eigentlich nicht so entscheidend, wie der Preis gewichtet wird, relevant ist, welche Qualitätskriterien man vorsieht. Und da ist es nach meiner Wahrnehmung oft so, dass man von den Bietern gerne Konzepte fordert und sie auffordert, sich zu überlegen, welche Qualität sie in ihre Reinigung hineinbringen wollen. Und man fordert die Bieter auf, ein Umsetzungskonzept vorzugeben sowie Themen zu definieren, zum Beispiel das Thema der Vorbereitung der Reinigungsleistung, sprich: Was ist zu tun in den Wochen zwischen Zuschlag und Beginn der Reinigungsleistung oder auch in den ersten Wochen der Erbringung der Reinigungsleistung? Welches Personal kommt zum Einsatz? Welche Schulungen wird man den Mitarbeitern zukommen lassen? Welche Qualitätskontrollen, welche Reinigungskontrollsysteme setzt man ein? Ist man als Bieter vielleicht bereit, sich einer strikteren Kontrolle zu unterwerfen, als es die Ausschreibungsunterlage verlangt? All das sind Themen, die immer wieder und gerne mit den Auftraggebern, für die wir arbeiten, diskutiert werden. Und dabei kommt man, denke ich, doch auch auf sehr gute Ideen, welche die Bieter anhalten, in Qualität zu investieren und sich dadurch auch einen entsprechend höheren Preis zu erlauben.
Aber noch einmal: Wenn alle Bieter die gleichen Qualitätskriterien erfüllen – vor Jahren war das unter anderem der Anteil der Personen, der im Verhältnis zu Gesamtanzahl die Meisterprüfung hat oder Zertifizierungen etc., Kriterien, die mittlerweile ja fast von allen Bietern erfüllt werden –, wenn also alle Bieter diese Kriterien gleichermaßen erfüllen, wird dann nicht wiederum nur der Preis zum entscheidenden Punkt, auch wenn er nur 20 Prozent der Kriterien ausmachen sollte?
Matthias Öhler: Eben nicht. Man verlangt von den Bietern ein Konzept, sprich: wie sie zwischen Zuschlag und den ersten drei Monaten der Reinigung die Leistung angehen und wie sie die Leistung erbringen wollen. Und dass sie etwas darüber schreiben sollen, ein Umsetzungskonzept, darüber, was sie planen und wie sie es planen. Und der Auftraggeber bewertet dieses 10- oder 30-seitige Konzept mit Hilfe einer fachkundigen Bewertungskommission, die dann entsprechend Punkte vergeben kann. Das erlaubt natürlich auch einen großen Spielraum in der Bewertung. So zeigen sich nach unserer Erfahrung gerade in diesem konzeptionellen Bereich denn auch sehr große Differenzen. Das ist also keine mathematische Rechnung wie beim Preis, wo alle vielleicht sehr eng beieinander liegen, sondern da zeigt sich, wer wirklich Interesse an dem Auftrag hat, wer für eine Angebotslegung wirklich Zeit und auch in seinen Betrieb investiert hat, um hier eine gute Leistung zu erbringen.
Herr Fiedler, Sie haben viele Berechnungen angestellt, was der Mindeststundensatz ist, wenn man alle kollektivvertraglichen Verpflichtungen erfüllt, auch die durchschnittlichen Krankenstandstage usw. Da kommen wir auf einen Stundensatz von weit über 20 Euro. Was wäre, wenn man den Auftraggeber gesetzlich dazu verpflichten würde, ein solches Preisniveau einzuhalten?
Peter Fiedler: Ich glaube nicht, dass man einen Preis in dieser Form vorschreiben könnte, und auch nicht, dass das eine gute Lösung wäre. Eine gute Lösung ist aber sicherlich, Zeit in eine vertiefte Preisprüfung zu investieren. Es sind ja einige Kriterien, welche die Unternehmen betreffen, die den Preis mit determinieren, auf der anderen Seite gibt es aber auch sehr viele gesetzliche Dinge, die auf jeden Fall abgedeckt sein müssen. Wir haben bei den Kalkulationen im Prinzip zwei Parameter: Das eine ist die eingesetzte Arbeitsleistung, die durch unsere ÖNORM D 2050 determiniert ist. Diese kann man mögen oder nicht, aber es ist ein arbeitsrechtliches Faktum, an das wir uns halten müssen. Auf der anderen Seite gibt es ein Arbeitsrecht in Österreich, das uns auch gewisse Abgaben vorschreibt, zum Beispiel sind über die Fehlzeitenstudie der Sozialversicherung Krankenstände bekannt, die für ganz Österreich gelten. Ich glaube, dass so etwas sehr wohl auch als Basis für eine Preisüberprüfung herangezogen werden kann. Und dann geht es, glaube ich, nicht unbedingt nur um zusätzliche Qualitätskriterien, sondern sehr häufig ist es bei der ÖNORM auch so, dass sie eigentlich einen Mindeststandard determiniert, und der ist wahrscheinlich nicht immer in jedem Objekt umsetzbar. So kann man zum Beispiel 1000 Quadratmeter sanitäre Flächen nicht in einer großen Fläche bearbeiten, sondern man hat hier eine ganz kleine Raumstruktur, die auch entsprechend mit berücksichtigt werden muss. Ich glaube, dass hier auch eine entsprechende Beurteilung der Angebote sehr schwierig und zeitintensiv ist und dass es für die BBG im Rahmen der öffentlichen Ausschreibungen auch eine große Herausforderung ist, dies – gerade wenn große Lose ausgeschrieben werden – in jedem Objekt genau nachvollziehen zu können. Einen Preis vorschreiben sollte man, denke ich, nicht, aber eine öffentliche Diskussion über den Preis wäre sicher angebracht.
Herr Komarek, was sind diesbezüglich Ihre Wünsche?
Gerhard Komarek: Zum einen – den Preis gesetzlich vorzugeben, wäre ein schwieriges Thema, das würde uns schon das Kartellrecht untersagen. Zum anderen haben wir das Bundesvergabegesetz einzuhalten. Aber ich glaube schon, dass es doch immer wieder neue Ideen braucht. Wir haben auch schon den Vorschlag gemacht, als Zuschlagskriterium die Lehrlingsausbildung dazuzunehmen. Man hat sich über diesen Vorschlag, glaube ich, nur noch nicht drübergetraut, das wäre aber eine Win-win-Situation. Es gibt schon Betriebe, die das tun. Vielleicht wäre das auch eine zusätzliche Möglichkeit, einen Zuschlag zu erteilen, auch wenn man nicht der Billigste ist. Das würde zudem auch helfen, Facharbeiter auszubilden und Leute in die Branche zu integrieren. Ich glaube, es ist notwendig, dass wir immer wieder auch gewisse innovative Ideen haben.
Wir, die BBG und die Bundesinnung, sind ja immer wieder in Kontakt. So ist die BBG von uns hinsichtlich der zukünftigen Ausschreibungen auch schon darauf aufmerksam gemacht worden, keinen Auftrag zu vergeben, wo vermeintlich mit einer Maschine die Leistungswerte der ÖNORM ausgereizt oder überstiegen werden, die so gar nicht zu schaffen sind. Dann hat dieser Bieter nämlich Werte angegeben, mit denen er sich des Lohn- und Sozialdumpings schuldig macht. Das bedeutet, dass dieser Betrieb bei einer Kontrolle nicht nur eine Verwaltungsstrafe bekommt, sondern wahrscheinlich die nächsten drei Jahre nicht an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen darf. Ich glaube, dass es wichtig ist, gemeinsam auf solche Dinge unsere Aufmerksamkeit zu richten. Und – das Problem, das wir jetzt gerade haben, ist, dass leider die Überprüfung der Leistung kaum erfolgt. Und der eine und andere, der das natürlich auch weiß, denkt sich dann, irgendwie werde es dann schon gehen. Dort müssten wir ansetzen.
Die Überprüfung der Leistung obliegt eigentlich dem Kunden der Reinigung. Ist das auch der Wunsch? Oder ist der Wunsch, dass die BBG – quasi als „Vermittler“ der Dienstleistung – die Leistungserbringung überprüft?
Gerhard Komarek: Die BBG ist der Meinung, das sei Aufgabe des Kunden. Die Problematik ist nur – bei einem sehr schwierigen Leistungsverzeichnis mit allen möglichen unterschiedlichen Vorgaben wird es zum Beispiel in einer Schule für den Direktor schwierig sein zu verifizieren, ob das professionell, ordentlich und in vollem Umfang erfolgt oder nicht. Das ist die Problematik. Ich glaube, dass wir Leute brauchen, die das kontrollieren, die dem Auftraggeber zur Seite gestellt werden, um vor Ort mehr oder weniger das zu kontrollieren, was in der Ausschreibung gestanden ist. Denn das passiert derzeit nicht. Deswegen gibt es auch ganz große Unterschiede bei den Leistungserbringungen.
Herr Fiedler, Sie nehmen an keinen öffentlichen Ausschreibungen teil. Stellen diejenigen, die bei öffentlichen Ausschreibungen mitmachen, nur eine kleine Gruppe dar? Ist es für einen mittleren Gebäudereiniger überhaupt denkbar, da mitzumachen?
Peter Fiedler: Stimmt, wir nehmen derzeit an keinen Ausschreibungen im öffentlichen Bereich teil. Das ist aber kein politisches Statement, sondern das hat sich bei uns so entwickelt, es gibt auch Gründe dafür. Ich denke, dass es nicht nur ein ganz kleiner Kreis sein sollte, aber bei der einen und anderen Ausschreibung ergibt sich durch das Ausschreibungs-Design sicherlich teilweise, dass sich gewisse Unternehmen, vor allem kleinere, schwer tun. Wenn zum Beispiel ein Los mit 120 Schulen österreichweit ausgeschrieben wird, die alle am selben Tag starten sollen, muss man das allein schon logistisch hinbekommen. Und wenn es um Neuaufnahmen von Aufträgen geht, müssen natürlich auch entsprechende Materialien und Maschinen angeschafft werden. Hier reden wir also von großen Investitionssummen, die im Vorfeld getätigt werden müssen, und das bedeutet natürlich, dass man eine gewisse Größe und Organisationsstruktur braucht, um den Auftrag überhaupt ausführen zu können. Daher denke ich, dass man die Anbieterschaft zum Beispiel durch eine Verringerung der Losgrößen in dem einen und anderen Bereich verbreitern könnte. Dadurch hätte man auch die Möglichkeit, mehr auf Qualitätskriterien bzw. auf die tatsächliche Dienstleistungsqualität einzugehen. Andererseits – es ist zwar schön, wenn ein Gebäudereiniger dann einen Umsatz von 12 oder 15 Millionen im Jahr dazugewinnt und 120 oder 150 Mitarbeiter beschäftigen kann, aber es gibt möglicherweise ja auch eine Zeit nach diesem Auftrag. Dann ist das, worüber man sich kurzfristig gefreut hat, nicht nur wieder weg, sondern man hat auch Probleme, mit dieser Struktur umzugehen. Man könnte das sicher über die gesamte Branche etwas mehr harmonisieren, indem man vielleicht die „Brockengröße“ etwas reduziert. Es gibt ja auch sehr viele kleine Unternehmen, die in den Bereichen Zertifizierungen und Ausbildung sehr aktiv sind und die auch Lehrlinge ausbilden. Das sind also durchaus Kriterien, die auch kleine Unternehmen erfüllen können. Aber tatsächlich dann diese Aufträge zu starten, zu staffen und sie teilweise vorzufinanzieren, das ist für kleinere oder mittlere Unternehmen oft schwierig.
Wo ist die Grenze zwischen Groß und Klein?
Peter Fiedler: Das hängt immer auch davon ab, wie anpassungsfähig ein Unternehmen ist und wie schnell es eine Organisation vergrößern kann. Aber ich würde sagen, wenn ein Unternehmen 70 oder 100 Objekte gleichzeitig dazubekommt, ist es selbst für große Unternehmen eine Herausforderung, überall einen guten Start hinzulegen.
Herr Öhler, im Gesundheitswesen kommt es auch immer auf einen kleinen Kreis von Anbietern an, zumal dort auch Referenzen gefordert werden. Fördern Referenzen den Wettbewerb oder behindern sie ihn? Es kommen immer nur dieselben dran ….
Matthias Öhler: Man kann sicher nicht sagen, dass Referenzen den Wettbewerb behindern würden. Aber natürlich haben Referenzen insoweit eine wettbewerbsbeschränkende Auswirkung, als sie den Bieterkreis eben einengen. Aber das ist nur logisch und richtig – jeder Beistrich und Buchstabe einer Leistungsbeschreibung schränkt den Bieterkreis notwendigerweise ein, weil einfach nicht alle Unternehmen das erfüllen können. Referenzen haben aber auch noch die Aufgabe, dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, zuverlässige Bieter und Auftragnehmer zu gewinnen, von denen er sicher sein kann, dass sie ihm in den nächsten Jahren erhalten bleiben. Weil Referenzen belegen, dass dieser Unternehmer bereits eine vergleichbare Leistung in den letzten Jahren erfolgreich erbracht hat. Referenzen haben somit eine sehr wichtige Aufgabe, deswegen sind sie auch gesetzlich vorgesehen. Insoweit führt an Referenzen kein Weg vorbei. Referenzen müssen aber immer auch angemessen sein, das heißt, der Auftraggeber darf keine überschießenden Referenzen verlangen. So wäre diese Angemessenheit wahrscheinlich nicht gegeben, wenn man zum Beispiel nur österreichische Referenzen anerkennen würde und keine bundesdeutschen. Das heißt, der Auftraggeber muss immer schauen, dass es ihm gelingt, mit den Referenzen und den anderen Eignungskriterien einen echten Wettbewerb, so wie es im Gesetz steht, zu gewährleisten. Und dass es ihm gelingt, zumindest drei bis fünf seriöse Bieter zu gewinnen, die dann ein Angebot legen.
Der Preis, zu dem zugeschlagen wird, bewegt sich am Rande der Erträglichkeit, wie im Rahmen dieses Reinigungstages auch die größten Unternehmen schon beklagt haben. Frage an die BBG, die hier ja eine Vorbildfunktion einnimmt: Wie kann man das verändern?
Gerhard Zotter: Um etwas provokant zu antworten – man darf den Preis jetzt nicht verteufeln, auch weil er europarechtlich nach der Vergaberichtlinie als solches vorgesehen ist. Man muss hier, denke ich, schon die Kirche im Dorf lassen. Das was Sie ansprechen, verfolgen wir, aber ich ersuche auch zu respektieren: Wir schreiben die Angebote nicht, wir prüfen sie nur. Und wir haben aktuell beim Bundesverwaltungsgericht Wien zum Glück bescheinigt bekommen, dass wir ab einer vertieften Preisprüfung sehr genau prüfen. Wir nehmen diesen Druckpunkt des Preises wahr, und wir sind aufgeschlossen für hier auch schon angesprochene Möglichkeiten, auch den Punkt Lehrlinge betreffend. Wichtig ist, dass es etwas bewirkt. Es gibt, wie ich gehört habe, österreichweit bei einer doch sehr großen Anzahl von Mitarbeitern in der Reinigung nur 57 Lehrlinge. Wenn man hier einen Schritt sieht, aufeinander zuzugehen, ist es durchaus überlegenswert, dies als Bewertungs- bzw. als Zuschlagskriterium auch hineinzunehmen. Aber ich ersuche auch zu respektieren, dass wir als BBG nicht „probieren“, sondern Fakten schaffen müssen, wir müssen sicherstellen, dass unsere Kunden einen Auftragnehmer bekommen, mit dessen Leistung sie zufrieden sind. Und gestatten Sie mir, dass ich auch sage: Sie wissen, dass wir jedes Jahr eine Zufriedenheitsumfrage bei unseren Kunden machen, und das Feedback ist nach Schulnotensystem bei 1,4. Das heißt, die Zufriedenheit ist sehr hoch, die Qualität ist sehr hoch – vielen Dank für dieses Feedback! Aber noch einmal: Wir prüfen die Angebote nur, die Unternehmen haben es in der Hand, und das werden wir ihnen nicht abnehmen, dass wollen wir auch nicht. Das wäre ja unfair. Ich denke, man hat es schon einmal geschafft, etwas weiterzuentwickeln, warum nicht auch hier? Auch das Thema der Überprüfung betreffend, das Herr Komarek angesprochen hat. Aber man möge bitte respektieren, wie hier die Fakten- , Rechts- und Vertragsrechtslage ist. Das heißt nicht, dass wir nicht auch einen Schritt unternehmen, um hier zu unterstützen, aber wir können nicht eine Verantwortung wahrnehmen, die uns nicht obliegt. Es ist – verzeihen sie mir diese pointierte Anmerkung – in der Verantwortung des Auftragnehmers, das zu liefern und zu leisten, wozu er sich verpflichtet hat. Das ist auch eine Sache des Vertrauens und dass man sich darauf verlassen kann. Man kann nicht immer alles kontrollieren. Wir brauchen natürlich Kontrollinstitute, so wie auch im Zusammenhang mit Lohn- und Sozialdumping, wo es kraft Gesetz zuständige Institutionen gibt, welche die entsprechende, wahrscheinlich nicht sehr leichte Aufgabe wahrnehmen. Wir machen auch regelmäßig diverse Abfragen, wozu wir auch gesetzlich verpflichtet sind.
Matthias Öhler: Ich kann nur wiederholen, was Herr Zotter gesagt hat, nämlich dass es am Bieter liegt, den Preis zu machen. Und nach meiner Wahrnehmung und Recherche fällt schon auf, dass gerade die Bundesbeschaffung eine sehr strikte Prüferin der Preisplausibilität ist. Die BBG ist, wie jeder öffentliche Auftraggeber an ein rechtliches Korsett gebunden, das jedem öffentlichen Auftraggeber den Handlungsspielraum eingrenzt, welches Angebot als Zuschlagsangebot auszuwählen ist. Insofern ist das alles gesetzlich abschließend geregelt. Und dazu gehört auch eine Prüfung der Preisplausibilität. Man kann als öffentlicher Auftraggeber nur in der Phase vor Zuschlagserteilung, also während des Vergabeverfahrens, die Preisplausibilität prüfen – das ist laut Gesetz eine Plausibilitätsprüfung – und hier insbesondere die Kostendeckung der variablen Kosten – Personal-, Material- und Gerätekosten – prüfen. Und das passiert auch, und zwar in einer sehr großen Detailtiefe. Da wird ein Filter draufgelegt, wo, wie ich denke, nicht plausible Angebotspreise, soweit man sie im Vorfeld in einem Vergabeverfahren im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung herausfiltern kann, auf jeden Fall auch herausfiltern wird.
Peter Fiedler: Wenn wir aus unserer nicht besonders guten Position, die wir imagemäßig haben, herauskommen wollen, wenn wir als innovative Unternehmen, als stabile Arbeitgeber wahrgenommen werden wollen, müssen wir Erträge erzielen können, wir müssen die Mitarbeiter bezahlen können bzw. auch besser bezahlen können. Ohne einen gewissen Verkaufspreis geht sich das alles nicht aus. Man könnte sehr wohl die Erkenntnisse, die man aus den Ausschreibungsprozessen gewinnt, nutzen. Zum Beispiel: Nach dem Arbeitsrecht sind es X Stunden, die der Dienstleister für dieses Leistungsverzeichnis mindestens leisten muss – das kann man sehr wohl zum Beispiel einem Objektverantwortlichen weitergeben und sagen, er solle überprüfen, dass das der Fall ist, um alle abzusichern, auch die Dienstleister. Es gibt ja sehr viele, die das positiv auch leisten. Das wäre etwas, das man relativ leicht machen könnte. Ich glaube, dass dann auch die Diskussion um den Preis sich ein wenig relativieren würde, denn dann würde sich jeder dreimal überlegen, ob er zu diesem Preis diese Stunden tatsächlich leisten kann, wenn es kontrolliert wird. Wenn es nicht kontrolliert wird, weiß man es nicht. Dann wissen wir nicht, ob die Stunden geleistet werden oder nicht, ob sie ein Mitarbeiter bezahlt bekommt oder nicht, solange es nicht ausgestritten wird. Und wenn das ganze einmal beim Gericht ist, dann ist jeder von uns, der als Gerichtssachverständiger da ist, in der Notwendigkeit, es zu deklarieren. Ich glaube, dass es sinnvoll wäre, sich zusammenzusetzen, bevor herumgestritten wird und die Sache dann in der Öffentlichkeit große Kreise zieht – mit Effekten, die wir alle in unserer Branche nicht haben wollen. Wenn dann in den Hinterköpfen nur hängenbleibt, „Unternehmen angeklagt wegen Lohn- und Sozialdumpings, wegen Nichtleistung von Aufträgen usw.“, nützen unsere ganzen Bemühungen, unser Image zu pflegen und als gute Dienstleister dazustehen, nicht sehr viel.