CLP-Gruendling

CLP-Verordnung

Dr. Christian Gründling, Fach-verband der Chemischen Industrie, erklärt, was neu ist und warum.

Text: Christian Wolfsberg

CLP ist die Abkürzung von Classification, Labelling and Packaging. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen neu. Sie wurde am 31. Dezember 2008 kundgemacht und ist bereits in Kraft. Die neue EU-Verordnung für die Kennzeichnung von Chemikalien basiert auf dem sogenannten Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals, kurz GHS, die auf einen Beschluss in Rio de Janeiro 1992 zurückgeht. Dieses neue System stellt sicher, dass dieselben Gefahren weltweit auf dieselbe Weise gekennzeichnet werden. Durch die Verwendung international vereinbarter Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente sollen der Handel erleichtert und Mensch und Umwelt auf der ganzen Welt vor Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, geschützt werden. Auf der Website des österreichischen REACH-Helpdesks (www.reachhelpdesk.at) werden die Verpflichtungen durch CLP ausführlich erläutert. Christian Gründling erklärt, was neu ist: „Für chemische Stoffe gibt es zum Teil neue Einstufungskriterien und neue Grenzwerte. Eine direkte Überführung aus dem bisher geltenden Einstufungssystem ist nur eingeschränkt möglich. Neue Gefahrensymbole – etwa das Piktogramm für ätzende Wirkung bei Gefahr ernster Augenschäden oder das Rufzeichen für reizende Eigenschaften – werden verwendet, während einige bisher gebräuchliche (wie z.B. das Andreaskreuz) ab 1. Juni 2015 nicht mehr zum Einsatz kommen. Die Gefahrenpotenziale von Zubereitungen – im neuen System als Gemische bezeichnet – müssen neu berechnet werden.

Zur Zeit sind beide Systeme nebeneinander gültig. Für Stoffe endete die Übergangsfrist schon am 1. Dezember 2010, diejenige für Gemische endet jetzt am 1. Juni 2015. Der Verkauf für davor produzierte Produkte und Gemische ist bis 1. Juni 2017 erlaubt.“

Warum werden Produkte, die vorher kennzeichnungsfrei waren, nun als reizend eingestuft?

Christian Gründling: „Es wurden die Einstufungskriterien zum Schutz der Anwender geändert und teilweise verschärft. Mehr Produkte werden von nun an als gefährlich geführt; das betrifft vor allem die Produkte GHS05 („ätzend“) und GHS07 („Rufzeichen“). Zusätzlich wurde auch der Nachhaltigkeit Rechnung getragen; immer mehr Produkte werden sinnvollerweise als Konzentrate vertrieben und das führt logischerweise zu einer höheren Kennzeichnungspflicht. Es ist schon sinnvoll, weltweit überall die gleichen Symbole zu haben, letztlich ist das positiv, auch wenn die Umstellungsphase zeit- und kostenintensiv ist. “

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