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„Da müssen wir wirklich etwas ändern“

Auszüge aus einem Forschungsbericht über die Reinigungsbranche und deren Arbeitsbedingungen (Problemlagen, Arbeitsrechtsberatung und Rechtsschutz), der von Bettina Stadler, Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA), im Rahmen der Veranstaltung „Tag der Gebäudereinigung“ (*)
am 15. Juni in Wien vorgetragen wurde. 

Was hebt die Reinigungsbranche im Vergleich zu anderen Branchen hervor? Wodurch unterscheiden sich die ArbeitnehmerInnen in dieser Branche von anderen ArbeitnehmerInnen in Österreich? Welche spezifischen Problemlagen treten hervor?

Niedrige Einstiegshürde

Zunächst: Die Reinigung ist eine Branche mit niedriger Einstiegshürde. Insgesamt sind laut statistischen Daten aus dem Jahr 2019 in Österreich 75.900 Personen in der Reinigungsbranche beschäftigt. Somit arbeiten 2,0 Prozent aller unselbstständig Beschäftigten in dieser Branche, bei den Frauen sind es 2,8 % und bei den Männern 1,3 %. 

Wie den Aussagen einer befragten Expertin zu entnehmen ist, kann die Reinigung als Einstiegsbranche in den österreichischen Arbeitsmarkt gesehen werden – als eine niederschwellige Branche insofern, als mehr oder weniger jeder Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin, egal mit welchem Bildungsstatus, egal mit welchem Hintergrund von der Nationalität, Religion oder Sonstiges relativ einfach Fuß fassen kann. 

Besonders hoher Frauenanteil

 In der Reinigungsbranche ist der Anteil von Frauen besonders hoch, der der Männer vergleichsweise niedrig: 67 % Frauen und 33 % Männer, in der restlichen Dienstleistung sind dies 58 % Frauen und 42 % Männer. Dabei unterscheidet sich die Arbeitssituation von Frauen und Männern in der Reinigung auch in anderer Hinsicht, wie die statistischen Auswertungen zeigen. 

Altersstruktur

Das mittlere Alter der Beschäftigten in der Reinigung liegt bei 45 Jahren und damit deutlich über jenem von Beschäftigten in der restlichen Dienstleistung oder etwa in der Produktion und Landwirtschaft. Wobei das mittlere Alter der in der Reinigungsbranche beschäftigten Frauen bei 47 Jahren liegt, was bedeutet, dass die Hälfte der Frauen 47 Jahre oder älter ist. Bei Männern ist das Medianalter in dem Sektor mit 39 Jahren ähnlich wie jenes in der restlichen Dienstleistung oder in Produktion und Landwirtschaft. 

Häufig geringe Qualifikation

Viele Beschäftigte in der Reinigung haben vergleichsweise niedrige formale Bildungsabschlüsse, wobei auch hier auf deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern hingewiesen werden muss. So verfügen 44 % der Frauen in der Reinigung über einen Pflichtschulabschluss, bei Männern sind es 26 %; 24 % der Frauen und 47 % der Männer haben einen Lehrabschluss. Nur 21 % der Frauen und 23 % der Männer haben einen Matura- oder einen daran anschließenden Bildungsabschluss. Unter allen unselbständig Beschäftigten sind dies 39 % (19 % Matura, 20 % Kolleg/Lehrgang/Uni/FH). 

Gerade MigrantInnen stehen immer wieder vor dem Problem, dass im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse in Österreich nicht anerkannt werden oder für die Anerkennung zusätzliche Nachweise erbracht werden müssten. Laut den Berichten in den Interviews mit ExpertInnen finden sich so wie in anderen Branchen auch in der Reinigung Beschäftigte, die in ihrem Herkunftsland mehr formale Qualifikation erworben haben, als am österreichischen Arbeitsmarkt anerkannt wird. 

Ebenso schwierig ist die Situation wohl, wenn im Ausland eine Ausbildung begonnen wurde, diese aber z.B. wegen einer Flucht nach Österreich nicht weitergeführt werden konnte.

Viele mit Migrationserfahrung

Viele Beschäftigte in der Reinigungsbranche verfügen über Migrationserfahrung. 32 % der Frauen und 51 % der Männer wurden in Österreich geboren. Zum Vergleich: in Dienstleistungsberufen ohne Reinigung liegt der Anteil der ÖsterreicherInnen bei 79 %. Ein besonders hoher Anteil, 27 % der Beschäftigten, stammt aus Staaten aus dem ehemaligen Jugoslawien. Ein ebenfalls hoher Anteil, vor allem an Frauen, wurde in den 2007 der EU beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumänien geboren. Hier nicht mitgerechnet sind MigrantInnen der zweiten Generation, d.h. Personen, die in Österreich geboren wurden, deren Eltern aber ursprünglich aus einem anderen Land kommen. 

Hoher Anteil an ArbeiterInnen

Die Reinigungsbranche sticht in vielerlei Hinsicht als Branche mit vergleichsweise schlechten Arbeitsbedingungen hervor. In der Reinigung haben besonders viele Beschäftigte einen Vertrag als ArbeiterIn und nicht als Angestellte(r), ganze 64 % der Frauen und 76 % der Männer sind als ArbeiterInnen eingestuft. In der Dienstleistung ohne Reinigung ist das bei 23 % der Frauen und 15 % der Männer der Fall. 

Generell arbeiten in Österreich zunehmend mehr Beschäftigte in Teilzeit, sei es aufgrund der Betreuung von Kindern oder Angehörigen, einer berufsbegleitenden Ausbildung oder von Altersteilzeit. Nicht immer beruht Teilzeitarbeit auf einem freiwilligen Entschluss, häufig fehlt es an Betreuungsangeboten für Kinder oder es ist keine Vollzeitstelle zu finden. 

Hohe Teilzeitquote

In der Reinigungsbranche ist der Anteil an Teilzeitbeschäftigten besonders hoch. Insgesamt arbeiteten 2019 in Österreich 29 % aller unselbständig Beschäftigten in Teilzeit, in der Reinigung waren es ganze 46 %. Noch höher ist dieser Anteil bei den Frauen: Mit 62 % sind nahezu zwei Drittel der weiblichen Beschäftigten in Teilzeitarbeit. Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Männer ist mit 14 % in etwa gleich hoch wie jener in anderen Dienstleistungsbranchen. 

Die unterschiedlichen Teilzeitquoten weisen darauf hin, dass Tätigkeiten, bei denen häufiger eine Vollzeitanstellung möglich ist, wie jene als ObjektleiterIn oder in der Verwaltung, deutlich öfter von Männern ausgeführt werden, während die „klassische“ Objektreinigung, die zu Randzeiten und für nur wenige Stunden passiert, überwiegend von Frauen übernommen wird. 

Innerhalb der Kategorien Vollzeit und Teilzeit können sich weiterhin sehr unterschiedliche Wochenstunden verbergen. Dabei fällt die Reinigungsbranche bei den Frauen mit besonders geringem Wochenstundenumfang auf. 9 % der Frauen sind für weniger als 9 Stunden pro Woche beschäftigt, 11 % für 9 bis unter 18 Stunden, etwas mehr als ein Fünftel arbeitet zwischen 18 und weniger als 27 Stunden und weitere 23 % zwischen 27 und unter 36 Stunden, nur etwa ein Drittel ist für 36 und mehr Stunden beschäftigt. Ganz anders verhält es sich hier bei Männern: 15 % arbeiten unter 36 Stunden pro Woche, der Rest ist für 36 oder mehr Stunden beschäftigt (Die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit beträgt in der Reinigung 40 Stunden pro Woche).

Häufiger Wunsch nach mehr Arbeitsstunden

Besonders viele Beschäftigte in der Reinigungsbranche – und dabei vor allem die so häufig teilzeitbeschäftigten Frauen – wünschen sich ein höheres Ausmaß an Arbeitsstunden, was aus den analysierten Daten ganz deutlich hervorgeht. 17 % der Frauen hätten gerne mehr Arbeitsstunden, das ist ein doppelt so hoher Anteil als unter allen unselbständig beschäftigten Frauen. 

Dieses Ergebnis ist auch deshalb auffallend, da teilzeitbeschäftigte Frauen häufig zögern, Wünsche nach mehr Arbeitsstunden zu formulieren. Vielfach werden die institutionellen Grenzen wie etwa bei Kinderbetreuungsangeboten, die Betreuungspflichten bei Kindern und Erwachsenen, die nur schwer delegiert werden können, sowie fehlende Angebote von Arbeitsstellen im Vorhinein mitbedacht und somit der Wunsch nach längeren Arbeitszeiten erst gar nicht formuliert.

Es fehlt ein Angebot an Vollzeitstellen 

In der Reinigung fehlt ein Angebot an Vollzeitstellen. Tatsächlich werden von Beschäftigten in der Reinigung in vielen Wochen auch mehr Stunden als im Dienstvertrag vereinbart gearbeitet. Das erlaubt der Kollektivvertrag auch mit den vorgesehenen Durchrechnungszeiträumen von einem Jahr für Beschäftigte in der Lohngruppe 2 und mit drei Monaten für alle Teilzeitbeschäftigten. In der Praxis führt der lange Durchrechnungszeitraum für Teilzeitbeschäftigte aber dazu, dass die Betriebe eine Verteilung der Arbeitsstunden anstreben, die möglichst zu keiner Bezahlung von Mehr- oder Überstundenzuschlägen führt. Die schwankenden Arbeitszeiten und die monatliche Abrechnung der Arbeitsstunden haben zur Folge, dass ArbeitnehmerInnen häufig nicht erkennen, ob ihre Arbeitszeit korrekt abgerechnet und alle angefallenen Arbeitsstunden angemessen bezahlt wurden. 

Arbeit zu atypischen Zeiten

Die Arbeit in der Reinigung fällt sehr häufig zu den Tagesrandzeiten an, d.h. entweder in den frühen Morgenstunden oder am frühen Abend. Im Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger ist festgelegt, dass Arbeitsstunden vor 6.00 Uhr und nach 21.00 Uhr mit Zuschlag entlohnt werden müssen. 

In der amtlichen Statistik werden die Tagesrandzeiten nicht gesondert erfasst; als atypische Arbeitszeiten sind nur solche ab 20.00 Uhr und vor 6.00 Uhr definiert. Eine Tätigkeit als Reinigungskraft zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr wird in dieser Berichterstattung nicht erfragt, aus diesem Grund zeigen die amtlichen Daten auch kein gehäuftes Auftreten atypischer Arbeitszeiten in der Reinigung. Das ändert nichts an der Tatsache, dass diese Arbeitszeiten sozial belastend sind, was auch eine kürzlich von FORBA fertiggestellte Studie zeigt (Eichmann u.a. 2020). So gibt es beispielsweise morgens um 6.00 Uhr oder abends um 18.00 Uhr kein Kinderbetreuungsangebot, und das Familienleben leidet, wenn die Mutter am Abend ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen muss. 

Oft werden Reinigungskräfte sowohl am Morgen als auch am Abend und häufig an verschiedenen Orten eingesetzt. Manchmal sind sie darüber hinaus bei unterschiedlichen Unternehmen beschäftigt. Das bedeutet in vielen Fällen lange Fahrzeiten und einen „zerrissenen“ Tagesablauf mit hohen zeitlichen und organisatorischen Kosten für vergleichsweise wenig bezahlte Arbeitsstunden.

Unsichtbare Arbeit

Die Arbeit am frühen Morgen und frühen Abend hat auch zur Folge, dass die Reinigungskräfte an ihrem Arbeitsort, in Büros und Produktionsstätten, nicht wahrgenommen werden. Wenn die dort Beschäftigten dann am Morgen zur Arbeit kommen, finden sie einen gereinigten Arbeitsplatz, entleerte Mistkübel usw. vor, wie und von wem dieser Zustand hergestellt wurde, bleibt unsichtbar. Dieser Umstand hat vielfältige negative Auswirkungen auf die Wertschätzung der Leistungen von Beschäftigten in der Reinigung. 

Kurzfristige Arbeitseinsätze 

Im Kollektivvertrag für die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung ist eine zweiwöchige Ankündigungsfrist der Arbeitszeit vorgesehen. Trotzdem kommt es in der Reinigung, wie auch in anderen Branchen, immer wieder zu kurzfristigen Arbeitseinsätzen. Grund für diese Praxis ist – so beschreibt es eine befragte Expertin – die aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks der AnbieterInnen knappe Kalkulation von Personalressourcen, die keinen Spielraum für Reserven lässt. 

Niedrige Einkommen

Entsprechend dem Kollektivvertrag für die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung liegen die Brutto-Stundenlöhne bei 11,26 € in der Lohngruppe 1 und bei 9,23 € in der Lohngruppe 6. Hinzu kommen Zuschläge für besonders gefährliche Arbeiten oder bei Infektionsgefahr. Auch Zuschläge für Mehr- und Überstunden und Nachtarbeit zwischen 20.00 und 6.00 Uhr sowie Feiertagsarbeit können hinzukommen. 

Die Lohnauszahlung hat spätestens bis zum 15. des Folgemonats (Wertstellung) zu erfolgen (§11 Abs. 7 KV). Abweichend davon kann vereinbart werden, dass die Lohnauszahlung zum Monatsletzten (Wertstellung) und weitere Entgelte – wie etwa bei geleisteten Überstunden, Mehrarbeit; Gefahrenzulagen, Aufwandsentschädigungen und dergleichen – bei der darauffolgenden Lohnauszahlung zum Monatsletzten (Wertstellung) auszubezahlen sind (§11 Abs. 8 KV). 

Eine abweichende Lohnauszahlung ist mit dem Betriebsrat (Betriebsvereinbarung) bzw. wenn kein Betriebsrat eingerichtet ist, mit jedem / jeder ArbeitnehmerIn, aber jedenfalls schriftlich zu vereinbaren (§11 Abs. 9 KV). 

Die jüngsten für eine Analyse verfügbaren Einkommensdaten stammen aus der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 2018, dafür wurden die Befragungsdaten um Einkommensinformationen aus der Lohnsteuer und vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger ergänzt.

Im Durchschnitt verdienen Beschäftigte in der Reinigung monatlich netto 1.400 € (inklusive anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld), bei den Frauen sind es im Schnitt 1.200 €, bei Männern 1.800 €. Diese Werte sind nicht um die wöchentliche Arbeitszeit korrigiert. Besonders niedrig sind die Einkünfte bei Frauen: So verdient ein Viertel der Frauen 700 € oder weniger, das zweite Viertel verdient zwischen 700 € und 1.200 €, das dritte Viertel erhält monatlich zwischen 1.200 € und 1.500 €. Nur ein Viertel der Frauen in der Reinigung verdient monatlich mehr als 1.500 €. Die obersten 5 % erhalten 2.300 € oder mehr für ihre Arbeit.   j 

Der vollständige Forschungsbericht steht auf www.forba.at/publikationen/forschungsberichte/ zum Downloaden zur Verfügung

(*) „Tag der Gebäudereinigung“ – eine Veranstaltung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA); Bundesministerium für Arbeit (Zentral-Arbeitsinspektorat); Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Soziologie und empirische Sozialforschung, in Zusammenarbeit mit der Abteilung Sozioökonomie der Arbeit und dem Kompetenzzentrum STaR, unterstützt durch Austrian Science Fund FWF: V-598).
In Kooperation mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien; WKÖ – Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger; WKÖ – Landesinnung der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Wien; Gewerkschaft vida, Fachbereich Gebäudemanagement 

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