altenheime

„Gratwanderung zwischen Möglichkeit und Sicherheit“

Hannelore Genseberger, Geschäftsführung der HGe-Competence, zu den pandemiebedingten Herausforderungen in Alten- und Pflegeheimen.

Text: Hansjörg Preims

Reinigung aktuell: Was sind die besonderen hygienischen Herausforderungen in Alten- und Pflegeheimen im Allgemeinen und speziell in Pandemie-Zeiten wie diesen? 

Hannelore Genseberger: Ich möchte betonen, dass neben der aktuellen COVID-Pandemie auch andere Infektionen in Alten- und Pflegeheimen auftreten können, die sich ebenso epidemisch ausbreiten können, beispielsweise Noroviren- oder Influenza-Infektionen, und welche die Institutionen auch ganz schön fordern können. 

Aber natürlich ist COVID insofern eine Herausforderung, als uns diese Pandemie mit einer Intensität und Geschwindigkeit der Verbreitung überrollt hat, wie wir es seit 1918, dem Ausbruch der Spanischen Grippe, so noch nicht erlebt hatten. Ganze Systeme im Gesundheits- und Sozialbereich sind weltweit dadurch auf ihre Beständigkeit geprüft worden. COVID hat einen Ausnahmezustand auch in Österreich ausgelöst, mit besonderer Vehemenz auch in Alten- und Pflegeheimen. Wobei wir in Österreich den Vorteil hatten, dass uns die schwerwiegenden Auswirkungen von COVID in Pflegeheimen in Spanien und Italien vorzeitig aufgezeigt wurden und dadurch sehr viele Verantwortliche sehr sorgsam daran gearbeitet haben, solche Situationen in Österreich nicht aufkommen zu lassen. 

Inwiefern hat das „mit besonderer Vehemenz“ die Alten- und Pflegeheime betroffen?

Alten- und Pflegeheime haben die Kernaufgabe, ihre Bewohner*innen hinsichtlich Gesundheitserhaltung und Lebensqualität in ihrer dritten bzw. vierten Lebensphase zu begleiten. Die Situation jetzt ist jedoch, dass wir in Alten- und Pflegeheimen einerseits aus diesem Grund natürlich keine Krankenhaus-Settings wollen und allgemein auch nicht benötigen, da die Erhaltung von grundlegenden ,Normalitäten’ für die Bewohner*innen im Vordergrund steht, andererseits aber ein wirksames Infektionsmanagement benötigen, welches im Anlassfall ,krankenhaus-systematische‘ Abläufe fordert. Und dass das erforderlich ist, das hatten wir in Österreich noch nicht so in unserem Bewusstsein. Eine Noroviren-Epidemie oder eine Influenza waren bis dato ,kleine’ epidemische Ausbrüche, bei denen genügend allgemeine Ressourcen zur Verfügung standen, da diesbezügliche Erfordernisse und Ressoucen vom Umfeld erbracht werden konnten, wie zum Beispiel genügend sichergestellte Krankenhaus- bzw. Intensivbetten, bereitgestelltes Personal usw. Aber jetzt waren auch die sonst unterstützenden Strukturen selbst gefordert.

Derzeit scheint sich die Krisensituation zu enstspannen …

Ja, wir versuchen uns an die ,neue Normalität’ zu gewöhnen, wenn auch ein wenig argwöhnisch im Hinblick darauf, dass es vorübergehend geschafft scheint. Es gilt nun, das ,Erwachen’ zu nutzen und daraus zu lernen, damit wir uns eine weitere Welle, zu welcher Infektion auch immer, entsprechend gut vorbereiten können. Eine Möglichkeit ist, die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den unterschiedlichen Ereignissen zusammenzufassen und dieses ‚gebündelte‘ Wissen an die Verantwortlichen, in diesem Falle an die Alten- und Pflegeheimbetreiber, zu transportieren. Deshalb organisiere ich aktuell im Auftrag vom Land Steiermark eine ‚COVID-Sommerakademie‘, wo es darum geht, dass was wir aus der Situation in den letzten drei Monaten gelernt haben, diese zu reflektieren und die eingeleiteten Maßnahmenkonzepte weiterzuentwickeln, um für die Zukunft die Einrichtungen ggf. auf eine mögliche weitere Welle im Herbst vorzubereiten. Experten sind dazu derzeit zwar unterschiedlicher Meinung, aber im Sinne der Prävention, der Risikominimierung und der Organisationsverantwortung der Träger von Alten- und Pflegeheimen gilt es, die nächsten Monate zu nutzen, für solche etwaigen Vorkommnisse entsprechend gerüstet zu sein. Im Rahmen dieser Akademie wird es den Führungsspitzen der steirischen Pflegeheime ermöglicht, sich in Workshops auszutauschen und sich und die Mitarbeiter*innen ‚fit‘ zu machen. 

Welche Problematik ergab sich bezüglich Personal in den Alten- und Pflegeheimen?

Eine Problematik für Alten- und Pflegeheime bei Auftreten epidemischer Infektionsausbrüche stellt oftmals die mangelnde Systematik des internen Hygienemanagements dar, welches vielerorts durch das fehlende Hygienefachpersonal begründet ist. In Krankenanstalten ist die Hygieneorganisation österreichweit gesetzlich geregelt, da gibt es den Krankenhaushygieniker, die Hygienefachkraft, das Hygieneteam. Also Personen, die in ihrem Anstellungsverhältnis den Auftrag haben, sich rein der Thematik der Hygiene zu widmen – bundesweit einheitlich geregelt. Für Alten- und Pflegeheime dagegen gibt es in Österreich neun Pflegeheimgesetze, das heißt, auch Hygiene und Infektionsmanagement sind gesetzlich in den neun Bundesländern unterschiedlich ausgeführt. Das bedeutet auch, dass dieses Fachpersonal in der Form, wie in Krankenhäusern üblich, den Pflegeheimen so nicht primär zur Verfügung steht – ich sage deswegen ,primär‘ (gesetzlich begründet), weil ‚sekundär‘ können die Heime im Sinne der eigenverantwortlichen Qualitätssicherungs- und Organisationsverantwortung sich durch Expertisen fachlich begleiten lassen. Dementsprechend beispielhaft habe ich im Februar „meine“ Heime auf die auf uns zukommende COVID-Situation trainiert, einen Leitfaden entwickelt, Telefonkonferenzen mit dem Krisenteam gehalten und den regelmäßigen Informationsaustausch gesichert. 

Eine weitere Erschwernis stellt der ‚chronische‘ Mangel von Pflegepersonal in Pflegeheimen dar, welcher sich dann in Krisenzeiten noch transparenter darstellt. Es gibt zwar Vorgaben zu Mindestausstattungen, welche auch überwiegend erfüllt werden, aber Mindestausstattung erbringt, wie schon das Wort sagt, nicht die erforderlichen Ressourcen für diesbezügliche Anlassfälle, wenn es bei Epidemien zu extremen Mitarbeiterausfällen kommt. 

So kam es vor, dass wenn Infektionen aufgetreten sind, viele Kontaktpersonen ‚mit‘ in Quarantäne gehen mussten. Wir sprechen hier von einem schlagartigen Ausfall von 10 und mehr Mitarbeiter*innen in einer Einrichtung. Dann ist das System im Sinne der Erhaltung der Organisationsstrukturen und Sicherstellung einer sicheren Betreuung und Pflege bald an seinen Grenzen. 

Wenn Krankenanstalten vorübergehend geschlossen werden müssen, ist es möglich – so hat man es aktuell in der Praxis gesehen–, den Patientenweg zu anderen Krankenhäusern umzuleiten, aber ein Pflegeheim zu schließen bedeutet, dass man die Bewohner*innen auf Krankenhäuser oder andere Heime aufteilen muss, was für die Bewohner*innen selbst, für die Angehörigen und auch für die Pflegeheimbetreiber unterschiedlichste Belastungen erbringt. 

Um dem ein wenig entgegenzuwirken, habe ich mitgewirkt, das Konzept „10 Kritische [Kontroll] Punkte zur Erhaltung der betrieblichen Organisation bei epidemischen Ausbrüchen – aktuell COVID-19“ festzulegen, welches für die Führung von Alten- und Pflegeheimen in solchen Krisen als Orientierung dient (*). 

Welche Auswirkungen wird/könnte die COVID-19 Pandemie auf die Anforderungen an die Hygiene in Alten- und Pflegeheimen haben? Mit anderen Worten: Könnten die Reinigungs- und Hygienepläne in den Alten- und Pflegewohnheimen nach Corona anders, sprich: „pandemie-sicherer“ aussehen als vor Corona? – ohne in irgendeiner Weise damit sagen zu wollen, dass die Hygiene in diesen Häusern vorher mangelhaft gewesen wäre.

Um auf die Frage gleich einzugehen, muss man primär zwischen einem Hygieneplan und einem Reinigungs- und Desinfektionsplan unterscheiden. Ein Hygieneplan umfasst alle Maßnahmen, die eine Einrichtung stellt, um Infektionsmöglichkeiten zu erkennen, Präventivmaßnahmen zu setzen und Bekämpfungsstrategien auszurichten, und der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist Teil des Hygieneplanes. 

Diesen Unterschied zu differenzieren ist ganz wichtig für die Branche der Reinigung, da es mit diesen Titeln noch sehr unterschiedliche Zugänge gibt von den unterschiedlichsten Professionisten der Reinigungsbranche. Das ist deswegen so wesentlich, denn wenn es heißt, man habe ‚eh‘ einen Hygieneplan im Haus – ein Werk, das sehr viele Aspekte beinhaltet, unter anderem Richtlinien, Schulungsvorgaben, definierte Hygieneabläufe, Risikoanalysen und ein Infektionsmanagement usw. –, dann wird angenommen und vorausgesetzt, dass dies in diesem Umfang vorliegt. Wenn dann aber ein/e produktunabhängige/r Expert*in dies verifiziert und sieht, dass zwar ein Reinigungs- und Desinfektionsplan vorliegt, aber eben kein Hygieneplan, sind Kunden oftmals irritiert. In Folge wird dann oftmals die Expertise des Produkteanbieters grundlegend in Frage gestellt wird. 

Es entspricht dem Kernprozess, dass Reinigungs- und Desinfektionsfirmen in ihrer Grundprofession auf den Einsatz der Produkte konzentriert sind, und hier sollten diese ihre Expertise auch ganz klar dahingehend zum Ausdruck bringen, wie welches Grundprodukt auf welcher Oberfläche anzuwenden ist und welche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind. Die Thematik, was wie oft zu desinfizieren und was wie oft zu reinigen ist, erfordert eine weitere Expertise, und diese ist, wie die Praxis oftmals zeigt, in der Kompetenz der Produkteanbieter nicht ausreichend vorhanden. 

Dazu wird darauf hingewiesen, dass eine Beratung eine entsprechende Verantwortung trägt, auch wenn dies oftmals nicht so gesehen wird. Im Anlassfall (z.B. Ausbruch einer Epidemie durch Mängel in der Desinfektion, welche aus dem Reinigungs- und Desinfektionsplan abzuleiten sind) wird hier von Sachverständigen dieser Umstand bewertet – auch inwieweit der Kunde darauf vertrauen konnte. 

Ich habe in Heimen gesehen, dass die Reinigungs- und Desinfektionspläne oftmals einfach kopiert bzw. von anderen Häusern übernommen wurden oder der Kunde kommuniziert, dass Berater gesagt hätten, „so sei es zu machen“. Auch wenn Berater glauben, keine fachliche Verantwortung übernehmen zu müssen, da diese dem Heimbetreiber als Letztverantwortlichem für die Einrichtung obliege, werden hier unabhängige Sachverständige diesen Umstand beurteilen, inwieweit der Anwender ‚Vorgaben‘ durch (selbst) benannte Experten vertrauen kann. Zudem erzeugt das Verunsicherung und in weiterer Folge eine Unzufriedenheit beim Kunden. 

Um die Verantwortung zu unterstreichen, möchte ich auf § 1299 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) hinweisen (https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/1299). Ich empfehle Produktefirmen in Zukunft hierzu auch wirklich achtsamer zu werden.

Wie gehen Pflegeheime mit den Lockerungen um? Wird es in Zukunft auch stärkere Vorsicht mit Besuchern in Alten und Pflegeheimen geben?

Unter den auf die physische Gesunderhaltung ausgerichteten, vom Bundesministerium empfohlenen Einschränkungen und Hygieneregeln hat natürlich die Sozial- und Psychohygiene der Heimbewohner und deren Angehörigen gelitten. Jetzt gibt es die Lockerungen, was die Pflegeheime wiederum vor neue Herausforderungen stellt – auf der einen Seite die Unbekannte, wie die Angehörigen damit umgehen, aber auch wenn die Bewohner wieder hinausgehen zu Veranstaltungen, in Einkaufszentren, ins Gasthaus oder auch mit Angehörigen nach Hause fahren und ins Heim zurückkommen – wie wird sich das auswirken? Dazu haben wir derzeit keine Erfahrung – wir werden sehen, was die nächsten Wochen bringen. Wir müssen jedenfalls weiter achtsam sein, denn der SARS-Covid-2 ist ja nicht weg. Eigenverantwortung des Einzelnen bedeutet in nächster Zukunft umso mehr Fremdverantwortung für Andere. Es gilt nun, aus Überzeugung Verhaltensvorschläge/-empfehlungen einzuhalten, um mögliche neue Infektionsquellen zu minimieren. 

Und das Pflegeheim ist weiterhin disponiert für etwaige ‚Hotspots‘, sprich: Wenn der Virus wieder in die Einrichtung mitgebracht wird, beginnt das Spiel von vorne. Also haben wir momentan insofern eine Spannung. Diese Gratwanderung zwischen Möglichkeit und Sicherheit gilt es in den nächsten Wochen zu sichern.

Das Thema Händehygiene und Händedesinfektion bedarf, glaube ich, nach den letzten Wochen keiner ausdrücklichen Bewerbung mehr, es gilt aber, dieses Thema ‚am Laufen zu halten‘. Die Hygienebewertungen der Oberflächen im Pflegeheim haben auch einen neuen Standard erfahren, was die Desinfektion betrifft. Auch das Thema Hygieneschulung und Sicherstellung von Hygienekompetenzen konnten einen höheren Status erfahren. Es gilt dazu, dass nun der Gesetzgeber gefordert ist, hierzu die Regeln anzupassen und klare Orientierung zu geben.

Die Sicherung adäquater Schutzkleidung sollte aus der aktuellen Erfahrung heraus im ‚Pflichtenheft‘ eines wirksamen Hygienemanagements oberste Priorität in den Alten- und Pflegeheimen haben. Sich jetzt nicht um adäquate Ausrüstungen zu kümmern, um für den Anlassfall (ob COVID oder andere Infektionen) vorbereitet zu sein, würde sich aus meiner Sicht an der Grenze der Fahrlässigkeit bewegen.

Als Mindeststartpaket habe ich seinerzeit in den von mir zu verantwortenden Häusern ‚Notfallboxen bei Auftreten von Infektionen‘ installiert. Diese wurden anhand einer ‚3M-Formel‘ festgelegt und als Mindestmaß an Ausstattung für den Anlassfall vorbereitet. 3M ist die Berechnung der Quantität an Hilfsmitteln unter der Annahme, dass an einem Freitag ein Ausbruch passiert (‚Wochenendsituation‘) und dieser zumindest bis Montag zu überbrücken ist, um dann wieder Sachmittel beziehen zu können. Die ‚3M-Formel‘ fordert die adäquate Ausstattung für 3 Mitarbeiter*innen bei 3 betroffenen Bewohner*innen, für zumindest 3 Tage unter Berücksichtigung von jeweils 3 Dienstschichten (Früh-, Spät- und Nachtdienst). Diese Formel kann natürlich beliebig erweitert werden.

Dass diese Grundausstattung im COVID-Fall natürlich ein ‚Tröpfchen auf dem heißen Stein‘ war, steht außer Frage und wirft nun die Frage auf, wie viel man lagern soll, bzw. es gilt, Bezugsquellen zu vereinbaren, wo man im Anlassfall zügig Materialien bereitgestellt bekommt, auch an erforderlichen Desinfektionsprodukten. Das ist der nächste Organisationsschritt, welcher eine neue Kundenorientierung für Produktefirma und Dienstleister der Reinigung ergeben könnte. 

Was mich aber beeindruckt hat in diesem Zusammenhang, war, dass meine Kunden, welche dieses ‚Infektions-Grund-Equipment‘ schon seit Jahren eingeführt hatten, selbst gleich in die Eigenverantwortung gingen, die Situation bewerteten und den Bestellmodus präventiv erhöhten. Das zeigt mir, dass es oftmals nur gilt ‚das Rad anzuschupfen‘ und die Menschen durch Wissen zu sensibilisieren.

Es wird sich zudem das Hygienebewusstsein verstärken, dass die Pflegeheimbewohner*innen allgemein vor Infektionen von außen geschützt werden müssen. Der Slogan „Wir schützen unsere Bewohner von den Gefahren, welche von außen in unser Haus eindringen“, wird sich verankern. 

Auch die eingeleiteten Maßnahmen bei Infektionsausbrüchen, was die Besuchsgestaltung betrifft, wird meiner Meinung bleiben und Heimbetreiber unterstützen, diese, wenn erforderlich, selbstbewusster einzufordern. Die Hemmschwelle, die Angehörigen zu bitten, bei Auftreten von Infektionen NICHT zu Besuch zu kommen, ist durch Corona jedenfalls gefallen. 

Ihre Botschaft an die Reinigungsteams, die in Alten- und Pflegeheimen reinigen, egal ob Eigen- oder Fremdreinigung?

Die Reinigungsteams müssen sich IHRES Beitrages, der daraus resultierenden Verantwortung und IHRER erforderlichen Fachkompetenz zur Gesunderhaltung der Menschen in Alten- und Pflegeheimen bewusst sein. Es wird nicht mehr nur „geputzt“, dazu ist das Thema in den letzten Jahren zu komplex geworden und bedarf einer gesonderten Expertise. Für mich sind Reinigungskräfte Experten in ihrem Setting. Und dieses Expertenwesen gilt es dementsprechend zu qualifizieren und auch die Kompetenzen diesbezüglich zu forcieren. 

Weiters müssen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass diese Personen ihren Auftrag gut erfüllen können. Ich stelle in den Heimen fest, welch hohen Auftragsanspruch und welch hohe Verantwortung diese Personen haben, vor allem in Zeiten wie diesen. Als Metapher sei hier das Krankenhaus ein Beispiel: Es kann keine Operation erfolgreich durchgeführt werden, wenn von einem Patienten zum anderen die Reinigung und Desinfektion der Oberflächen nicht entsprechend hochqualitativ durchgeführt worden ist, wenn ‚der Boden nicht vorbereitet wird, kann nicht geerntet werden‘. 

Für Bereichsleitungen von Reinigungsteams gilt es, ihre Führungsverantwortung besser darzustellen und sich auch der erforderlichen Führungskompetenz bewusst zu sein. 

Von den fünf Bereichen, welche in einem Alten- und Pflegeheim für den Kernprozess ‚Begleitung, Versorgung, Betreuung und Pflege‘ verantwortlich sind – das sind die Bereiche Pflege, Küche, Wäscherei, Reinigung und Haustechnik –, ist jeder Bereich als gleich erforderliches Modul zu sehen, um den Gesamtauftrag an den Bewohner*innen erfüllen zu können. Alle erbringen ihren Beitrag auf gleicher Augenhöhe, jeder mit seiner/ihrer Expertise. 

Dazu würde ich mir von der Reinigung zukünftig das entsprechende Bewusstsein und die entsprechende Haltung wünschen. 

Sonstiges, was Ihnen zu diesem Thema wichtig ist mitzuteilen? 

Ich richte abschließend noch einen Appell an die Alten- und Pflegeheimbetreiber, zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass auch in Pflegeheimen eine kompetente und wirksame Hygieneorganisation bereitgestellt wird, welche durch fachliches Personal, ob intern oder extern gestellt, für die Sicherheit der Bewohner*innen, der Mitarbeiter*innen und der Besucher*innen sorgt. Es sollte nicht erst darauf gewartet werden, dass der Gesetzgeber aktiv wird, denn hier erfordert die unternehmerische Fürsorgepflicht (für Bewohner und Mitarbeiter) vorweg die Wahrnehmung der unternehmerischen Eigenverantwortung. Dass die Reinigung bzw. deren Führungskräfte mit ihrer Expertise Teil der wirksamen Hygieneorganisation sind, stellt sich für mich als selbstverständlich dar.

Der zweite Appell richtet sich an die Politik, welche die Erfahrung mit COVID als Anlass und Chance wahrnehmen sollte, die Gesamtsituation in Alten- und Pflegeheimen zu analysieren und für die Zukunft Systemverbesserungen vorzunehmen.

(*) Nähere Informationen zum Konzept der „10 Kritischen [Kontroll] Punkte zur Erhaltung der betrieblichen Organisation bei epidemischen Ausbrüchen – aktuell COVID-19“, das für die Führung von Alten- und Pflegeheimen in Krisen wie der aktuellen als Orientierung dient: Hannelore Genseberger, MSc, HGe-Competence
Tel:+43 (0)3463/20533
office@hge-competence.at
www.hge-competence.at

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