Rosensteiner

Sozialfonds DFG: „Hoffentlich ein gutes Instrument“

Interview mit Monika Rosensteiner, Vorsitzende des Fachbereiches Gebäudemanagement in der Gewerkschaft vida.

Text: Christian Wolfsberg

Im Rahmen der KV-Verhandlungen 2021 wurde für die Akzeptanz verkürzter Kündigungsfristen seitens der Gewerkschaft die Errichtung eines DFG Sozialfonds seitens der WKO akzeptiert. Dieser Sozialfonds ist mit 0,2 % des jeweiligen Entgelts (inkl. Sonderzahlungen) je MitarbeiterIn dotiert und ab 1.1.2022 fällig. Mit den Mitteln des Fonds werden Arbeitslose gekündigte DFG-MitarbeiterInnen finanziell und durch Weiterbildungsgutscheine unterstützt.

Reinigung aktuell: Frau Rosensteiner, dass die Arbeitgeber diesem Fonds zugestimmt haben, ist klar, die Angleichung der Kündigung hätte die Reinigungsbranche vor nahezu unlösbare Probleme gestellt. (Durch die viel kürzeren Kündigungsfristen seitens der Auftraggeber wären die langen Fristen in Kombination mit der hohen Mitarbeiterfluktuation – bei etwa 60 % – nur von den Betrieben zu tragen gewesen) Warum aber wurden diese 0,2 % nicht einfach dem KV-Lohn in allen Lohngruppen hinzugeschlagen?
Rosensteiner: Die Beschäftigten tragen das wirtschaftliche Risiko für Verträge zwischen ihren Arbeitgebern und den Auftraggebern von Reinigungsdienstleistungen. Es wäre also wichtig, in Zukunft die Kündigungsfristen bei den Aufträgen dementsprechend anzupassen. In der Pandemie haben wir gesehen, was das für viele MitarbeiterInnen bedeutete: Sie sind von einem Tag auf den anderen vor verschlossenen Türen gestanden und wurden fristlos gekündigt! Es geht uns darum, jene Risiken, die durch eine Kündigung entstehen, abzufedern. Wir haben in der Einführung des Sozialfonds eine gute Lösung zur Unterstützung bei Kündigung, Weiterbildung und Krankheit gefunden, damit vor allem jenen KollegInnen, die von höherer Fluktuation aufgrund vieler noch zu verbessernder Rahmenbedingungen besonders betroffen sind, geholfen werden kann. Noch dazu sind die 0,2 % jährlich gegeben und werden nicht durch Preisexplosionen, wie wir sie gerade erleben, geschluckt!

Die Gekündigten müssen einen Antrag für die Unterstützung stellen. Der Sozialfonds kann dann wohl nach Gutdünken über die Ausschüttung entscheiden. Was bringt diese Willkür?
Rosensteiner: Es gibt klare Auszahlungsvoraussetzungen und -modalitäten und diese werden auch veröffentlicht. Aber es ist beiden Seiten klar, dass die Leistungen des Vereins sich auch am Bedarf der Beschäftigten im Sinne der Zielsetzung des Vereins orientieren müssen. Daher wird es sicherlich notwendig sein, die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen im Verein zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Wir stehen da erst am Anfang und werden diesen Sozialfonds hoffentlich zu einem guten Instrument weiterentwickeln können, damit die Branche attraktiver wird!

Es gibt bei Kündigungen nicht nur „Opfer“ sondern auch „zu Recht“ gekündigte. Warum werde diese dann auch „belohnt“?
Rosensteiner: Es geht nicht darum. zu belohnen oder zu bestrafen. Es geht darum, das Risiko einer Kündigung oder eines schweren Arbeitsunfalls unter gewissen Voraussetzungen abzufedern.

Was passiert, wenn jemand sich im Jahr absichtlich öfter kündigen lässt und jedes Mal kassiert?
Rosensteiner: Wir gehen nicht davon aus, dass jemand aufgrund des Sozialfonds bewusst mehrfach gekündigt werden möchte. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung – in unserem Fall – des Arbeitgebers. Daher ist ein „sich absichtlich kündigen lassen“ recht schwierig, zumal bei einer schweren Verfehlung eine fristlose Kündigung (Entlassung) droht, welche drastischere Konsequenzen (Verlust des Arbeitslosengeldes, Verlust der Sonderzahlungen, usw.) nach sich zieht, als dann keinen Auszahlungsanspruch gegenüber dem Sozialfonds zu haben – ein schmaler Grat, verbunden mit viel Risiko, nur um einen (mehrfachen) Auszahlungsanspruch gegenüber dem Sozialfonds zu „kreieren“. Vielmehr ist zu sagen: Sollen ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb gehalten werden, muss der Betrieb sich auch entsprechend mit Fluktuation und Beweggründen/Bedürfnissen der Beschäftigten auseinandersetzen. Tagesarbeitszeiten, mehr Stunden usw. müssen endlich umgesetzt werden. Dann sind die Mitarbeiter auch nicht bei jedem besseren Angebot oder kürzeren Fahrzeiten bereit, ihren Job zu kündigen. Betriebszugehörigkeit und Erfahrung sind aber leider keinen Cent mehr wert! Solange das so ist, wird die Notwendigkeit, den Job zu wechseln, bleiben.

Warum werden einvernehmliche Kündigungen grundsätzlich von allen Anträgen ausgeschlossen?
Rosensteiner: Weil die Sozialpartner davon ausgegangen sind, dass hier die Auflösung des Dienstverhältnisses eben einvernehmlich erfolgt und sich die Beschäftigten auf eine Phase der Arbeitslosigkeit oder der Umschulung eingestellt haben. Wesentlich wird hier aber die Aufklärung der Beschäftigten sein, damit sie sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind. Werden einvernehmliche Auflösungen von Dienstverhältnissen mit Druck durch die Arbeitgeber oder unter unvollständigen Informationen forciert, dann werden wir bei diesem Punkt nachschärfen müssen.

Mitglieder und Vorstand bestehen jeweils zu gleichen Teilen aus Vida und WKO und Entscheidungen müssen einstimmig gefällt werden. Ist da eine Blockade nicht schon vorprogrammiert?
Rosensteiner: Wir haben als Sozialpartner ein gemeinsames Ziel vor Augen. Die MitarbeiterInnen sollen sehen, dass die Branche bemüht ist, sie zu halten sowie in der Not oder bei Weiterbildung zu unterstützen. Hier gibt es eine sehr gute Möglichkeit, sich als Branche positiv in der Öffentlichkeit zu positionieren. Gemeinsames Ziel ist die MitarbeiterInnenbindung an die Branche – unabhängig von einzelnen Arbeitgebern – zu erhöhen. Daher sind positive Signale der Branche zur Absicherung der MitarbeiterInnen äußerst wichtig.
Welche Kosten entstehen dem Sozialfonds durch die Vereinsgründung und die Existenz bzw. die Arbeit von Personen der vida und WKO?
Rosensteiner: Bisher tragen vida und WKO die Kosten selbst. Die Sozialpartner finanzieren die Vereinsgründung im Moment und arbeiten hier ehrenamtlich für den Verein. Ziel ist aber, dass der Verein die Unterstützungsansuchen selbst abwickelt.
Wenn man davon ausgeht, dass bei 55.000 Beschäftigten bei ca. 60 % Fluktuation eine große Zahl an Gekündigten entsteht, wie hoch müssen dann die Einnahmen des Fonds sein, um das alles abdecken zu können, und wieviel bekommt dann jeder pro Kündigung?
Rosensteiner: Das kann der Förderordnung (https://www.vida.at/cms/S03/S03_4.4.a/1342660241148/kollektivvertrag/gebaeudemanagement/neuer-sozialfonds-eingerichtet) entnommen werden. Natürlich können wir nur Gelder ausschütten, die über die Beitragseinnahmen lukriert werden. Daher muss allen Betrieben klar sein, dass eine Nichtzahlung auch rechtliche Folgen haben wird, da es ein rechtlicher Bestandteil des KV DFG ist. Die Sozialpartner sind überzeugt, dass die vorgesehenen Auszahlungen abgedeckt werden können, und verfolgen das Ziel, spätestens ab Herbst 2022 auszahlen zu können.


Die gewählten Vereinsorgane des DFG Sozialfonds
Präsidiumsmitglieder: Michael Svoboda, Gerfried Kapaun, Ernst Jürgen Kreissler, Ümit Cicek. Vorstandsmitglieder: Gerhard Komarek, Christoph Guserl, Monika Rosensteiner, Ursula Woditschka. Rechnungsprüfer: Peter Fiedler, Beatrix Schwarz



Gedanken zum Sozialfonds DFG

Kommentar von Christian Wolfsberg

Bei den KV-Verhandlungen 2021 zwischen VIDA und WKO stand die Angleichung der Kündigungsfristen Arbeiter – Angestellte als Elefant im Raum. Zum Unterschied zu anderen Innungen (z. B. der Tischler) hatte hier die Gewerkschaft ursprünglich eine Sonderregelung für die Reinigungsbranche kategorisch abgelehnt. Die Krux an der Sache war, dass die Reinigungsbranche mit bekanntermaßen extrem hohen Mitarbeiterfluktuationen, verursacht durch die viel kürzeren Kündigungsfristen der Auftraggeber, sehr hart getroffen worden wäre. VIDA hat dann letztlich einen Kompromiss vorgeschlagen, der auch angenommen wurde: Den Sonderregelungen wird zugestimmt, dafür aber ein 0,2 % Sozialfonds eingerichtet. So Ende gut, alles gut?
Für mich nicht, denn ich kapier’s trotz der Antworten von Monika Rosensteiner (siehe Seite 14 ff) nicht. Jene 0,2 % des jeweiligen Entgelts (inkl. Sonderzahlungen) pro MitarbeiterIn wird wohl etwa 2 Millionen einspielen. Warum sind diese 0,2 % aber nicht einfach dem KV-Lohn zugeschlagen worden? Dann hätte z. B. die niedrigste Lohngruppe 3,7 % statt 3,5 % bekommen – und zwar alle, nicht nur die Gekündigten. Eine Kündigung ist nie lustig, egal bei welchen Fristen – aber gekündigt wird auch oft zu Recht. Für mich wäre es daher weitaus gerechter gewesen, alle zu entschädigen, und bei 60 % Fluktuation sind wir allen eh schon sehr nahe.
Stellen wir doch die Frage: Cui bono? Wem nützt es? Wem nützt dieser Fonds? Die Initiative für den Sozialfonds geht von VIDA aus, den Vorsitz im Verein, sowohl im Präsidium als auch im Vorstand, stellt ebenfalls VIDA. Also wird VIDA wohl auch am besten wissen, worin der eigentliche, der wirkliche Nutzen ist. Der Anwalt Cicero hätte die Frage „Cui bono?“ vielleicht damit beantwortet, dass die Empfänger des Sozialfonds auch dem Spender danken würden?

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