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Stundensatz: „Alles unter 23,80 € ist nicht darstellbar“

„Und alles, was für das Jahr 2025 deutlich unter 30 € ist, ist wirtschaftlich gesehen weder sinnvoll noch ist eine gesamte Unternehmensstruktur abbildbar.“ 

Dauerbrenner Stundensatz: Christoph Guserl, Geschäftsführer der Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger: „Personalkosten mit Lohnnebenkosten ist das Minimum, das der Stundensatz in der Gebäudereinigung abbilden muss. Was eine Firma kalkulatorisch sonst noch ansetzt, für Material etc., ist von Unternehmensstruktur zu Unternehmensstruktur unterschiedlich.“ Peter Fiedler, federführend bei der Entwicklung des Tools für die Stundensatzkalkulation der DFG, rechnet vor:


Derzeit (2025) liegen die Personaleinstandskosten für Unternehmen bis 250 Mitarbeitern (bei durchschnittlich 14,02 Krankenstandstagen) in Wien (inkl. Dienstgeberabgabe = U-Bahnsteuer) bei etwa EUR 24,90 für die Lohngruppe 6 (Unterhaltsreinigung).

Der günstigste Satz ist in Oberösterreich (mit dem geringsten Dienstgeberzuschlag und ohne Dienstgeberabgabe/U-Bahnsteuer) und liegt bei etwa EUR 24,50.

Mit geringsten Aufschlägen für Gemeinkosten (15 %) und Material (3 %), (nicht kostendeckend und ohne Gewinn) muss man mindestens einen Stundensatz von EUR 27,60 verlangen (in Wien; in Oberösterreich vergleichsweise EUR 27,20).

Wenn man bei gleicher Konstellation 3 % Gewinn (bzw. Deckungsbeitrag) OHNE Wagniskosten erwirtschaften will, müsste man mit EUR 28,42 rechnen (in Wien; in Oberösterreich vergleichsweise EUR 28,01).

Bei durchschnittlicher Struktur (Objektleiterkosten mit 9 % und Gemeinkosten mit 25 % Aufschlag), mit 14,02 Krankenstandstagen, normalem Materialverbrauch, Maschinen und Geräten, mit 5 % Gewinn und 0,5 % Wagnis liegt der realistische Vollkosten-Verkaufsstundensatz bei EUR 32,35 exkl. Umsatzsteuer (in der Normalarbeitszeit). In Oberösterreich liegt der Stundensatz vergleichsweise bei EUR 31,93 exkl. Umsatzsteuer und mit den Löhnen für das Jahr 2025.

Das ist ein Wert, der durchaus realistisch ist – bei kleineren Unternehmen kann dieser sogar noch viel höher liegen!


Guserl: „Alles, was unter obigem Mindestsatz für Personalkosten mit allen Abgaben liegt, ist nicht plausibel, und es besteht die Gefahr von Lohn und Sozialdumping.“

Peter Fiedler

Fiedler: „Der oben angegebene durchschnittliche Krankenstand von 14,02 Tagen ist schon relativ niedrig, muss man dazu sagen. Die Sozialversicherung, die wirklich die Primärdaten hat, hat einen österreichischen Krankenstands-Durchschnitt von 15,4 Tagen im Jahr 2023. Das ist der letzte Fehlzeiten-Report, der im Jahr 2024 herausgegeben worden ist. Und für uns noch interessanter: Arbeiter und Arbeiterinnen haben insgesamt 2023 einen durchschnittlichen Krankenstand von 19 Arbeitstagen. Das heißt, wenn wir hier mit 14,02 reingehen, sind wir wahrscheinlich unter unter dem tatsächlichen Durchschnitt in unseren Unternehmen. Das heißt, wenn man das alles so entsprechend mitkalkuliert – nur mit gesetzlichen Werten, wo auch ein durchschnittlicher Fahrtkostenersatz in Wien und die behinderten Ausgleichstaxe anhand der Mitarbeiteranzahl dabei ist, haben wir an Personaleinstandskosten derzeit 23,39 €. Das ist wirklich das, was das nackte Personal ohne Arbeitskleidung, ohne Material, ohne Objektleitung und ohne allem effektiv kostet.“

Guserl: „Angenommen, man hat an Reinigungsmitteln und Materialien so viel auf Lager, dass man es loswerden möchte und es einem Kunden schenkt, dann wären diese 23,39 € das Minimum, das man für das Personal verlangen müsste.“

Fiedler: „Alles, was für das Jahr 2025 deutlich unter 30 € ist, ist wirtschaftlich gesehen weder sinnvoll noch ist eine gesamte Unternehmensstruktur abbildbar. Und alles, was unter 23,80 € ist, ist eigentlich nicht darstellbar, weil hier sonst gar nichts dabei ist. Wir alle haben aber Versicherungen, die wir abschließen müssen, eine Lohnverrechnung oder einen Steuerberater, der die Lohnverrechnung macht, wir haben einen Fuhrpark, ein Büro, das wir mieten. Das heißt, zu sagen, man habe nur 10 % Gemeinkosten in irgendeiner Form, ist sehr unrealistisch.“

Christoph Guserl

An welchen Schrauben kann ein Unternehmen „legal“ drehen, um den Stundensatz möglichst zu drücken? Guserl: „Aus meiner Sicht kommt es immer darauf an – wenn ich meine Unternehmenskosten in diversen Aufträgen schon abgebildet habe, muss ich sie dem neuen Kunden nicht noch weiter verrechnen. Das heißt, bis zur nächsten Analyse meines Stundensatzes kann ich zumindest da ein bisschen günstiger anbieten, was aber nicht die Aufforderung sein kann, auf den Markt zu gehen und wiederum zu günstig zu kalkulieren. Und wie viel Gewinn man tatsächlich macht – wenn man zum Beispiel ein Referenzobjekt haben möchte und bietet das ohne Gewinn an, dann ist das unternehmerische Freiheit.“

Stunden­satz­kalkulation der DFG

Wie hat sich das Tool für die Stundensatzkalkulation der DFG seit 2014 entwickelt? Fiedler: „Es hat sich natürlich weiterentwickelt. Es ist mittlerweile so, dass eins zu eins aus dem Kollektivvertrag alle Zuschlagskategorien, die es geben kann, in dem Tool abgebildet sind. Es ist grundsätzlich so, dass man sich für jedes Bundesland entsprechend positionieren kann. Es sind alle Werte, die sich im Laufe der Jahre geändert haben, jedes Jahr aktualisiert worden. Das heißt, wenn es bei den Lohnnebenkosten irgendeine Änderung gegeben hat, ist das entsprechend abgebildet, nicht nur die tatsächlichen kollektivvertraglichen Löhne, sondern dass wir zum Beispiel auch den Sozialfonds mit berücksichtigen – das ist auch alles entsprechend drinnen. Das heißt, das Tool ist natürlich in der Klarheit mitgewachsen, wobei es vom grundsätzlichen Tool das gleiche ist.“ 

Guserl: „Punkto gesetzliche Vorgaben hat es auch Änderungen geben, zum Beispiel die Auflösungsabgabe. Die gab es zwischenzeitlich im Tool. Mittlerweile gibt es sie nicht mehr. Genauso auch die kollektivvertraglichen Änderungen. Unsere Empfehlung ist für jedes Unternehmen, das einmal pro Jahr wirklich mit den Echtdaten durchzurechnen bzw. zu schauen, wo man tatsächlich steht, damit man eben nicht zu günstig anbietet.“

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