Vom 23. bis 26. Februar 2015 ist es wieder so weit: Wirtschaftskammerwahlen – die Wahl der Standesvertretung der Unternehmen (Arbeitgeber) jeder Branche im jeweiligen Bundesland. Welche Listen wo zur Wahl stehen werden, steht noch nicht genau fest. So viel kann man aber schon sagen: Die Reinigungsbranche betreffend, bildet das Leistungspensum der Standesvertretung der vergangenen Jahre eine solide Grundlage für weitere erfolgversprechende Jahre.
Text: Hansjörg Preims
Die Mitgliedschaft bei einer Standesvertretung ist in Österreich für jeden Unternehmer verpflichtend. Deshalb sollten auch möglichst alle ihr Recht in Anspruch nehmen und mitbestimmen, WER mit den Umlagen WIE umgeht. Die nächste Gelegenheit dazu: die Wirtschaftskammerwahlen von 23. bis 26. Februar 2015, wenn die Standesvertretung der Unternehmen (Arbeitgeber) jeder Branche im jeweiligen Bundesland gewählt wird. Welche Listen wo zur Wahl stehen werden, steht noch nicht genau fest. Mit Sicherheit sagen lässt sich dagegen, dass die Standesvertretung der Reinigungsbranche – Bundesinnung und Landesinnungen in enger Zusammenarbeit – in den vergangenen Jahren ein Leistungspensum absolviert hat, das sich sehen lassen kann: von österreichweit einheitlichen, modernen Ausbildungs- und Prüfungsunterlagen über die Erneuerung des Berufsbildes mit Verlängerung der Lehrzeit von zweieinhalb auf drei Jahre und neuer Berufsbezeichnung „Reinigungstechniker“ ab 2015 bis hin zu einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit, die ein besonderer Schwerpunkt für die Funktionäre war.
Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Errungenschaften und Aktivitäten, die die Funktionäre aller Landesinnungen in den letzten vier Jahren gemeinsam beschlossen und organisiert haben:
Meisterbuch
Bereits 2013 wurde österreichweit für die Ausbildung zum Gebäudereinigungsmeister das mit allen Landesinnungen gemeinsam erarbeitete Meisterbuch verwendet. Heuer wurde es vom Bundesarbeitskreis unter der Leitung von Manfred Belik und seinem Team mit Unterstützung von Frau Kratky-Tunk aus dem Wiener Innungsbüro ergänzt, erweitert und aktualisiert. Zu jeder Buchversion, das als Nachschlagewerk dienen soll, gibt es auch ein zusätzliches Exemplar in A4, um es für Lerntätigkeiten noch besser nutzen zu können.
Branchensiegel & Verbandsmarke
Neben dem Meisterbuch wurden die Branchensiegel im Zuge der Werbekampagne entwickelt: „DIE GEBÄUDEREINIGER“, „DIE GEBÄUDEREINIGER UND HAUSBETREUER“ und „DIE HAUSBETREUER“. Alle drei Siegel stehen den Mitgliedsbetrieben für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Zu diesem Zweck hat die Bundesinnung Aufkleber zur Verteilung an alle Mitgliedsbetriebe produziert.
Weiters hat man die Verbandsmarke „DIE GEBÄUDEREINIGER UND HAUSBETREUER“ schützen lassen, auch hier gibt es drei Versionen. Diese Marke kann von allen Mitgliedsbetrieben mit aufrechter Gewerbeberechtigung im Geschäftsverkehr benutzt werden.
Das Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger ist ein Handwerk, daher dürfen Personen, die die Meisterprüfung abgelegt haben, das von Wirtschaftsministerium verordnete Gütesiegel „Meisterbetrieb“ verwenden. „Diese Besonderheit sollten wir nutzen und als Alleinstellungsmerkmal verstärkt einsetzen“, appelliert Bundesberufszweigobmann Gerhard Komarek an alle, diese Meistersiegel im Geschäftsverkehr zu verwenden.
Modernisierung
Der nunmehr von 2,5 auf 3 Jahre verlängerte Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wurde inhaltlich modernisiert und an die neuesten Anforderungen der Branche angepasst; ebenso wurde die Bezeichnung auf „Reinigungstechnik“ geändert. Der Lehrberuf Reinigungstechnik ist bereits vom Bundesberufsausbildungsbeirat einstimmig beschlossen und ans zuständige Wirtschaftsministerium übermittelt worden. Der Lehrberuf wird rechtzeitig vor dem Ausbildungsjahr 2015 verordnet, sodass mit Herbst 2015 die Lehrlinge im neuen Lehrberuf ausgebildet werden können.
Kollektivvertrag
Der Rahmenkollektivvertag wurde für alle Bundesländer zusammengeführt und gleichzeitig auch der Inhalt gemeinsam mit der Gewerkschaft modernisiert. Komarek dankt M. Rosensteiner und U. Woditschka „für die gute und konstruktive Zusammenarbeit“. Es ist gelungen,
- einen österreichweit einheitlichen KV zu erstellen,
- Arbeitszeiterweiterung bis 21:00 Uhr,
- Einführung eines Durchrechnungszeitraumes für die Lohngruppe 2 über 39 Wochen,
- die Lohngruppen wurden übersichtlicher gestaltet,
- die Verfallsfristen bei Ansprüchen wurden verkürzt,
- Schaffung einer eignen LG für Hotelreinigung ohne Sonntagszuschlag und noch viele kleine Änderungen in den Texten zur besseren Verständlichkeit.
Die Änderungen wurden den Mitgliedsbetrieben in Informationsveranstaltungen in mehreren Bundesländern im Detail referiert. Komarek bedankt sich dafür „sehr herzlich bei Mag. Reiff von der Bundessparte Gewerbe und Handwerk und bei Mag. Georg Lintner, die Unterlagen erarbeitet und die Änderungen im Detail erläutert haben und die auch bei den Veranstaltungen persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung gestanden sind.“
Ö-Normen
Im Bereich des Normenwesens wurden weitere Ö-NORMEN geschaffen:
- D 2204 R. Holzböden
- D 2205 R. Industrieböden
- D 2206 R. Natur- und Kunststeinböden
- D 2220 R. Glasoberflächen und die
- D 2240 Schulungsnorm
Weiters wurde eine ÖNORM für die m²-Leistungen erarbeitet. Geplant ist, die D 2250 m²-Leistungen durch den Rahmenkollektivvertrag für alle Mitgliedsbetriebe verbindlich zu machen – „einerseits dem Schutz der Mitarbeiter vor nicht erfüllbaren Anforderungen, andererseits handelt es sich dabei um eine erforderliche Klarstellung, um im Bereich Kalkulationen für einen fairen Wettbewerb zu sorgen“, so Komarek.
Öffentlichkeitsarbeit
2011 wurde gemeinsam mit TW1, dem Vorläufersender von ORF3, ein Beitrag in der Sendung „Arbeitswelten“ zum Thema Gebäudereinigung gestaltet. Dieser Beitrag wurde von 600.000 Zusehern gesehen und bot die Möglichkeit, das abwechslungsreiche Tätigkeitsfeld der Gebäudereinigung ausführlich darzustellen.
Dieser Film steht übrigens auf www.dfg.at zur Verfügung.
„In den letzten vier Jahren war die Öffentlichkeitsarbeit ein besonderer Schwerpunkt für die Funktionäre, es galt das Image der Branche zu verbessern. Dafür wurde die Öffentlichkeitsarbeit auf die Bundesebene konzentriert. In Form von Studien, Pressekonferenzen und den daraus entstandenen Zeitungsartikeln haben wir versucht, auf unsere Branche aufmerksam zu machen“, resümiert Komarek.
Weiters wurden markante Radiospots entwickelt, die 2013 und 2014 österreichweit auf Ö3 und mehreren Regionalsenders zu hören waren. Ebenso wurde 2014 erstmals ein TV-Spot produziert und sowohl auf ORF als auch mehreren privaten TV-Sendern veröffentlicht.
Komarek: „Die positiven Rückmeldungen aus der Branche haben uns ermutigt diesen Weg fortzusetzen, für 2015 wurde ein TV-Spot bereits abgedreht, dieser wird im Frühjahr 2015 gemeinsam mit dem bestehenden Spot im ORF und mehreren privaten TV Sendern gesendet werden.“
Euroskills
Auch heuer war ein Team der Reinigungsbranche bei Euroskills in Lille / Frankreich vertreten (s. Seite 7).
Auf erfolgreiche Teilnahmen bei Euroskills zurückblickend: 2008 gewann Patrick Komarek Gold in der Einzelkategorie „Cleaning Supervisor“ und Silber im Teambewerb „Cleaning Services Team“ an der Seite von Alexander Parrag und Thomas Pfister.
2010 konnten Christopher Schilcher in der Einzelkategorie „Cleaning Supervisor“ Silber, Vicky Fetai und Daniel Todorovic in der Kategorie „Cleaning Operator“ Silber und in der Teamwertung „Cleaning Services“ ebenfalls die Silbermedaille erringen.
2012 konnte Sascha Wunsch Gold im Einzelbewerb „Surface Cleaning Specialist“ und gemeinsam mit Burak Uzundere im Teambewerb „Cleaning Services“ Silber erringen.
Komarek: „Die ausgezeichneten Erfolge bei den Euroskills waren nur möglich mit einer professionellen Vorbereitung und praktischem Training, das stets von Mag. Sebastian Wilken betreut und durchgeführt. Ich darf mich bei ihm herzlich bedanken!“
Kammerwahlen – das Wahl-Procedere
Die Urwahlen, in denen die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und, wo keine Fachgruppen errichtet sind, die Fachvertreter bestimmt werden, finden nächstes Jahr zwischen dem 23. und dem 26. Februar 2015 statt. Die konkreten Wahltage in jedem Bundesland werden innerhalb dieses Zeitraumes von den Hauptwahlkommissionen bei den Landeskammern festgesetzt. Sie sind aus den Wahlkundmachungen ersichtlich, die am 21. November 2014 im Internet verlautbart werden. Vom Procedere her ergibt sich auf dem Boden des Wirtschaftskammergesetzes und der Festlegungen der Hauptwahlkommission bei der WKÖ insbesondere folgendes: Zum Stichtag, dem 24. November 2014, wird das aktive und passive Wahlrecht ermittelt. Das heißt: Wer vor diesem Tag eine Gewerbeberechtigung erwirbt, darf grundsätzlich wählen und ist (sofern er überhaupt antreten will) bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch selbst wählbar. Bis spätestens sieben Wochen vor dem ersten Wahltag – also bis zum 5. Jänner 2015 – können Wahlvorschläge bei den Hauptwahlkommissionen, die bei den Landeskammern eingerichtet sind, eingereicht werden. Bis dahin müssen die Fraktionen ihre Wahlvorschläge (Kandidatenlisten) abgeben.
Die Voraussetzungen für Wahlrecht und Wählbarkeit sind im Wesentlichen die aktive Mitgliedschaft bei der jeweiligen Fachgruppe oder Fachvertretung (d.h. das Vorliegen einer nicht ruhend gemeldeten, die Mitgliedschaft begründenden Berechtigung), das vollendete 18. Lebensjahr und die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates. Auch darf über das Vermögen des Mitglieds weder ein Insolvenzverfahren eröffnet sein noch darf innerhalb der letzten zwei Jahre ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.
Nach den Urwahlen wählen die Mandatare in der konstituierenden Sitzung des jeweiligen Fachgruppenausschusses den Obmann (Innungsmeister) und die 2 Stellvertreter. Es gilt dabei das freie Spiel der Kräfte, es ist also nicht zwingend, dass die stärkste Fraktion auch den Obmann stellt. Eine Wiederwahl in eine Funktion als Einzelorgan (wie z. B. Obmann) ist aber nur zulässig, wenn die betreffende Funktion bis zum Stichtag (24. November 2014) insgesamt nicht länger als 180 Monate (15 Jahre) ausgeübt wurde. Da in der Praxis der Stichtag regelmäßig vor dem Beginn einer Funktionsperiode liegt, ist (theoretisch) eine Wiederwahl auch für eine vierte Funktionsperiode möglich. Insgesamt kann aber niemand länger als 20 Jahre im Amt sein! Auf dem Boden der bei den Urwahlen von den einzelnen Wählergruppen in einer Fachorganisationsschiene auf Landesebene erreichten Mandate werden – durch Anwendung des d’hondtschen Verfahrens (wie bei der Nationalratswahl) – die den Wählergruppen zustehenden Mandate im Fachverbandsausschuss ermittelt. Die jeweiligen Obmänner der Fachgruppen (Vorsitzenden der Fachvertreter) in den Ländern (in der Regel also 9) haben einen fixen Platz im Fachverbandsausschuss. Sie sind aber auf die jeweiligen Fraktionsmandate anzurechnen. Die danach verbleibenden Mandate werden aufgrund von Vorschlägen der Zustellungsbevollmächtigten der Fraktionen von der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich besetzt.
Text: Dr. Ulrich E. Zellenberg, Leiter der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der WKÖ