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„Wer zahlt den Preis?“

Der Stundensatz im Kreuzfeuer. Davon ausgehend, dass auch jene Reinigungsfirmen, die ihre Dienstleistung unterpreisig anbieten, einen Gewinn lukrieren, stellt sich die Frage: Wie machen sie das? Wer zahlt die Differenz zum ordnungsgemäß kalkulierten Stundensatz? Darüber diskutierten am Reinigungstag 2023 Stefan Babsch, GF Strabag PFS, Christoph Guserl, GF Gebäudereinigungsakademie, Jürgen Jonke, BBG, und Thomas Svinger, Stv. Abteilungsleiter ÖGK.

Reinigung aktuell: Zunächst an alle dieselbe Frage: Was kostet die Reinigungsstunde?
Thomas Svinger, Stv. Abteilungsleiter ÖGK

Thomas Svinger: Bei 20 Euro

Jürgen Jonke: Was wir vom Markt gespiegelt bekommen, ist es eine Bandbreite zwischen 21 und 26 Euro.

Christoph Guserl: Nach allen Positionen und Faktoren, die da mitspielen, die Personal-Einstandskosten sind ungefähr 20,30 Euro, wenn man die Gemeinkosten dazurechnet, bin ich zwischen 25 und 29 Euro. 

Stefan Babsch: VK würde ich sagen, um die 25 – 26 Euro, auch abhängig davon, um welche Objektart es sich handelt, wie groß das Auftragsvolumen insgesamt ist, welche Gemeinkostendeckung. Da ist die Bandbreite auf der Angebotsseite irgendwo zwischen 24 und 26-27 Euro.

Reinigung aktuell: Bekannterweise wird auch weit unter diesen hier genannten Stundensätzen eingekauft, um 18, auch schon um 17 Euro. Da bleibt also eine Spanne von, sagen wir, 5 Euro zwischen dem möglichen, realistischen Preis einer Reinigungsstunde und dem tatsächlichen Einkaufspreis. Ist das ok? Darf das so sein?

Stefan Babsch: Nein, aus meiner Sicht darf das nicht so sein. Würde ich als verantwortlicher Geschäftsführer die Stunde um 17 Euro anbieten, hätte ich das Gefühl, mich mindestens mit einem, wenn nicht mit beiden Beinen im Kriminal zu befinden. Und wenn ich auf Einkäuferseite säße, hätte ich dasselbe Gefühl. Denn das wäre aus meiner Sicht ein sehr bedenklicher Einkauf. 

Reinigung aktuell: Aber ist es legal?
Stefan Babsch, GF Strabag PFS

Stefan Babsch: Für mein Verständnis von „legal“ ist es das nicht.

Christoph Guserl: Es wird so angeboten und auf Auftraggeberseite wird entsprechend zugeschlagen. Letztendlich ist es nicht richtig, zu solchen Preisen anzubieten, aber auch der Auftraggeber sollt dann im Vorfeld bedenken, dass er gegebenenfalls auch betrogen wird bzw. dass die Qualität darunter leidet. Er bekommt nicht das, was er einkauft.

Jürgen Jonke: Es ist vergaberechtskonform. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Dem Bieterschutz wird im Bundesvergabegesetz immer mehr Rechnung getragen. Und das führt zu einer gewissen Disbalance, sprich: Je mehr – legitimerweise – dem Bieterschutz Rechnung getragen wird, desto mehr Aufwände hat man ausschreibungs- bzw. auftraggebersseitig, um diesen Gleichbehandlungsanspruch sicherzustellen. Dadurch wird alles komplexer und aufwändiger. Das Vergaberecht wurde nur bedingt für Dienstleistung gemacht und schon gar nicht für die Reinigungsdienstleistung, aber es ist auch für die Reinigungsdienstleistung das definierte Spielfeld mit den definierten Spielregeln. Mit dieser rechtlichen Grundlage müssen wir eben auskommen. 

Reinigung aktuell: Kauft die BBG die Reinigung auch unter 20 Euro ein?
Jürgen Jonke, BBG

Jürgen Jonke: Wenn es vergaberechtskonform begründet ist und wir so weit wie möglich sicherstellen können,  dass es nicht zu Lasten der Leistung und des Dienstleistungserbringers vor Ort geht, dann ja.

Stefan Babsch: Ein Stundensatz von 17 Euro ist vergaberechtskonform? Das verstehe ich nicht. Wie begründen Sie das?

Jürgen Jonke: Wenn es sich um einen Referenzauftrag handelt bzw. wenn sich dadurch eine Tür für den Dienstleister öffnet, sprich: wenn es ihm das wert ist, er es kalkulatorisch darlegen kann und eine entsprechende Nachfrage richtig beantwortet, dann ist es vergaberechtskonform. Und wenn mir der Anbieter glaubhaft darlegen kann, dass er nicht irgendwelche anderen Gesetzesmaterien verletzt, dann MUSS ich ihm das glauben.

Reinigung aktuell: Gibt es überhaupt Referenzaufträge in der Reinigungsbranche? Im Gesundheitswesen vielleicht?

Jürgen Jonke: Jeder, der kalkuliert, muss für sich beurteilen, ob es für ihn wichtig ist oder nicht. Und letztlich macht der Wettbewerb bzw. die Branche den Preis.

Stefan Babsch: Das Thema Referenz können wir im Großen und Ganzen abhaken. Die Branche ist fragmentiert, jeder tummelt sich zum einen in jedem Segment herum, und zum anderen – Aufträge sind meistens nicht klein, die Lose haben eine gewisse Größe, wenn ich nun davon ausgehe, dass ich Lose 3 Euro Verlust pro Stunde einkaufe, kann ich die Gegenrechnung, was die Referenz dann bringen soll, nicht mehr nachvollziehen. Diese Rechnung geht kaufmännisch aus meiner Sicht dann nicht mehr auf. Wer um 17 Euro einkauft bzw. vergibt, muss aus meiner Sicht davon ausgehen, dass der Dienstleister, der das anbietet, es dann nicht gesetzeskonform abwickelt.

Reinigung aktuell: Wo holt sich der Unternehmer die Differenz, um beim Titel dieser Veranstaltung zu bleiben? Wer zahlt die Differenz zwischen einem kaufmännisch unrealistischen Stundensatz, zu dem am Markt teilweise eingekauft wird, und dem Stundensatz, der aufgrund der Personalkosten überhaupt möglich ist?

Stefan Babsch: Indem die ÖNRORM D2050 nicht eingehalten bzw. bei den Quadratmeterleistungen überzogen wird oder wenn einfach Leistungen nicht erbracht werden – das sind die zwei Wege.

Christoph Guserl, GF Gebäude­reinigungs­akademie

Christoph Guserl: Einerseits „zahlt“ das wahrscheinlich der Kunde selbst, indem er die Qualität nicht bekommt, andererseits vielleicht der Mitarbeiter, der mit weniger Stunden mehr leisten muss. Und letztendlich die gesamte Reinigungsbranche, weil ihr Image darunter leidet. 

Reinigung aktuell: Wie sieht es die Gesundheitskasse? Befürchten Sie, dass Ihnen Beitrage entgehen?

Thomas Svinger: Die Sozialversicherung bewertet unzuständigerweise ja nicht, wer um welchen Preis etwas anbietet. Aber wenn wir wissen, die Stunde kostet 20 Euro, und wir machen eine Prüfung, dann schauen wir uns natürlich an, ob das möglich ist. Und im Zuge einer GPLB-Prüfung (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) schauen wir auch sehr tief in die Buchhaltung hinein, lassen uns auch die Verträge vorlegen und machen eine Prüfung auf Plausibilität. Wir sehen uns schon auch in der Verpflichtung zu schauen, dass für alle Marktteilnehmer die gleichen fairen Marktbedingungen herrschen. Das ist eines der Ziele unserer Prüfung. Und wenn etwas nicht stimmt, wird es erheblich teuer, da wir natürlich immer rückwirkend prüfen – bis zu 5 Jahren. Und sollten wir sogar Lohn- und Sozialdumping feststellen, wird es noch einmal teurer. 

Reinigung aktuell: Machen Sie Stichproben-Prüfungen oder auf Verdachtsfall hin? Wie kann man sich das vorstellen? 

Thomas Svinger: Wir führen jährlich gemeinsam mit der Finanzverwaltung 24.000 Prüfungen in Österreich durch. Ein Teil nennt sich „Risikoanalyse und Risikoprüfung“. Und wenn wir Hinweise haben, dass bei einzelnen Mitgliedern einer Branche etwas nicht in Ordnung ist, schauen wir uns diese Branche österreichweit an und können uns auch ein sehr gutes Bild darüber machen, was da passiert . Aber auch, wenn wir Einmeldungen von Externen bekommen, etwa von der Interessensvertretung, sind wir immer dialogbereit.

Reinigung aktuell: Nachdem in den letzten 20 Jahren meines Wissens kein nennenswertes Reinigungsunternehmen in Konkurs gegangen ist, gehe ich davon aus, dass auch die Unternehmer, die diese Dienstleistung zu vermindertem Preis anbieten, trotzdem einen Gewinn lukrieren. Wie machen sie das?

Christoph Guserl: Es ist ein sehr schmaler Grad zwischen Lohn- und Sozialdumping und Vertragserfüllung bzw. in dem Fall Vertragsbruch. Wir kennen unterschiedliche Ausschreibungssysteme am Markt und auch unsere Werte der ÖNORM D2050, die – im KV verankert – einzuhalten sind. Wenn ich nun als ausschreibende Stelle bereits eine Leistung vorgebe, die, „sportlich“ gesagt, kalkuliert wird oder auch bei diversen Ausschreibungen schon vorausgefüllt auf den Maximalwerten liegt, dann ist man eigentlich in der Vertragserfüllung auf oberstem Niveau. Und wenn man hier Stunden reduziert, um wirtschaftlich mit einem günstigen Stundensatz auszukommen, ist man mit einem Bein im Lohn- und Sozialdumping, weil die ÖNORM D2050 ausgehebelt wird, bzw. man erbringt die notwendige Qualität oder die ausgeschriebene Leistung vor Ort nicht. Das ist dieses Spannungsfeld, in dem man sich meistens bei den großen Ausschreibungen bewegt. 

Reinigung aktuell: Es kann ja auch sein, dass der Kunde weiß, dass er quasi betrogen wird, und es auch akzeptiert, oder? Wer die Reinigung um 17 oder 18 Euro die Stunde einkauft, weiß entweder vielleicht gar nicht, dass er betrogen wird, weil er erstens den wirklichen Stundensatz nicht kennt, oder er nimmt es bewusst in Kauf, dass er nicht die volle Leistung bekommt… 

Stefan Babsch: Wenn ein Einkäufer nicht weiß, dass 17 Euro nicht auskömmlich sind, ist er meiner Meinung nach fehl am Platz. Da muss er wissen, dass in der Kalkulation des Dienstleisters etwas nicht aufgeht. Und das Thema „Referenzen“ schließe ich einfach aus. Wenn es ein Einzelfall wäre, könnte man eventuell noch dahingehend argumentieren, aber es ist durchgängig. Es gibt Grenzen, die aus meiner Sicht nicht zu unterschreiten sind. Sonst kann es eben sein, dass der Mitarbeiter möglicherweise mehr leistet, als die ÖNORM D2050 zulässt. Wobei ich an dieser Stelle auch Kritik an dieser ÖNORM anbringen muss, die aus meiner Sicht in vielen Bereichen viel zu oberflächlich ist. Beispiel Teilreinigung, die von … bis … geht, die Maximalleistung ist für die Teilreinigung aber limitiert. Es gibt Teilreinigungen, wo der Mitarbeiter mehr leisten kann, als die ÖNORM zulässt, und es gibt Teilreinigungen, wo er vielleicht weniger leisten kann, als die ÖNORM zulässt. Von daher hat die ÖNORM D2050 sicher noch Schwächen, was hoffentlich bei der nächsten Überarbeitung der ÖNORM entsprechend verbessert werden wird, so dass wir tatsächlich auch bei der Teilreinigung eine Bandbreite haben, die es einfacher macht, oder eine Grundlage, die dann dafür sorgt, dass wir hinsichtlich der Kalkulation auch auf die tatsächlichen Ausschreibungsinhalte besser eingehen können. Und auf der anderen Seite – wir werden gern als Branche der Mitarbeiter-Ausbeutung hingestellt, und dagegen verwehre ich mich. Denn bevor es die ÖNORM gab, haben wir die Mitarbeiter leistungsmäßig auch nicht gepeinigt. Von daher bin ich mir nicht sicher, ob es dieses Regulativ in der Form braucht. Es ist gut, wenn wir etwas für den Mitarbeiterschutz etwas tun, aber das sollte auf der anderen Seite das Unternehmertum und gegebenenfalls auch der Einkauf mit sich bringen. Von daher hat der Markt früher auch seine Regulative gehabt.

Jürgen Jonke: Zum Verständnis der Logik auf vergaberechtlicher Seite – der Preis muss plausibel sein. Wenn sich die plausible Preisgestaltung bereits aus dem Angebot ergibt und man nicht hinterfragen muss, weil man keine Unterpreisigkeit ableiten kann, dann passt es. Aber ich darf dem Unternehmer, dem Bieter nicht vorgeben, dass er keinen Verlust kalkulieren darf, wenn er das gut begründet. Es darf übrigens niemand erwarten, dass die BBG bei jeden Gebäude laufend vor Ort ist und die Leistung kontrolliert, weil die Branche selber es nicht schafft, tatsächlich ein Angebot abzugeben, das wettbewerbsfähig und nicht unterpreisig ist. 

Reinigung aktuell: Wie können sich die Unternehmen im Angebot für die Öffentliche Hand tatsächlich unterscheiden? Wie sollten sie sich unterscheiden?

Stefan Babsch: Da muss ich der BBG grundsätzlich ein Lob aussprechen. Man hat dort immer versucht, Vergabekriterien in die Ausschreibungen einzuarbeiten, wo es noch Unterscheidungsmerkmale zwischen den Anbietern gibt, Thema Ausbildung zum Beispiel. Das wird aber immer enger, mittlerweile erfüllen alle dieses Standards, und somit ist am Ende des Tages dann wieder der kalkulatorische Stundensatz das wesentliche Vergabekriterium, sprich: der Preis. Da muss jedes Unternehmen für sich die Grenzen setzen und sich sagen, zu DEM Preis kann ich tatsächlich vertragskonform abwickeln, sprich: die Leistung erbringen, die ausgeschrieben ist. Da sind die Unternehmen in der Verantwortung. Das Thema der Kontrolle ist natürlich ein schwieriges, das können nicht alle Kunden in der Form leisten, wie es vielleicht notwendig wäre, um auf Auftraggeberseite ein Regulativ zu finden. Das ist so und wird sich auch nicht ändern, zumal wir feststellen, dass es immer weniger Kunden gibt, die überhaupt noch verstehen, was wir tun und wie sich unsere Leitung zusammensetzt. Es fehlt auf Kundenseite oft die Fachexpertise, um zu verstehen, was machbar ist und was nicht.

Reinigung aktuell: Wenn unterhalb dieser KV-Grenze angeboten wird – irgendjemand kommt dann für diese Differenz auf oder diese Differenz wird nicht geleistet. Und wenn sie nicht geleistet wird, leidet der Kunde darunter. Wer zahlt diesen Differenzpreis? Der Mitarbeiter oder in den meisten Fällen der Kunde?

Stefan Babsch: Ich vermute, in den meisten Fälle wird es der Kunde sein, nicht der Mitarbeiter. Es ist ja auch subjektiv, sprich: wenn der Kunde mit der Leistung zufrieden ist, interessiert ihn auch nicht mehr, ob der Reinigungsturnus fünfmal oder dreimal die Woche war. Wenn es punkto Sauberkeit für ihn in Ordnung ist, wird er sich nicht in der Tiefe damit auseinandersetzen, was genau im Leistungsverzeichnis steht. So gesehen „zahlt“ besagten Differenzpreis der Kunde, denn er könnte es gegebenenfalls günstiger bekommen, wenn er nicht alle im Leistungsverzeichnis stehenden Turnusse bekommt. 

Reinigung aktuell: Aber wenn ein Mitarbeiter mit 10 Stunden in dem Angebot drinsteht, aber nur für 8 Stunden entlohnt wird, hat der Unternehmer besagte Differenz schon herinnen, oder? Wann wird es für die ÖGK kritisch?

Thomas Svinger: Wir unterstellen nicht, dass jemand bewusst, wissentlich, deliktisch etwas falsch macht. Wir schauen aber darauf, ob die KV-Normen eingehalten werden. Wenn das eingehalten wird, ist es schon sehr gut. In einer vertiefenden Prüfung, wenn Verdachtsmomente wirklich vorhanden sind, würden wir weiter prüfen und uns die Fläche anschauen. Mein Appell an die Branche ist, je genauer Sie aufzeichnen, wieviel Stunden wo welche Leistung erbracht wurde, desto weniger laufen Sie Gefahr, bei einer eventuellen Prüfung in eine vertiefende Prüfung zu kommen. Uns interessiert als erstes nur mal, ob die Person richtig eingestuft ist, die richtige Verwendungsgruppe, ob sie den richtigen Stundenlohn bekommt. Es müssen dann schon weitere Verdachtsmomente auftreten, eventuell ein Vergleich mit anderen Unternehmen, ein Branchenvergleich, das ist aber nicht das normale Prozedere. Uns sind Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig, wir gleichen das hin und wieder auch gerne ab mit den Aufzeichnungen des Auftraggebers, und wenn wir da keine gravierende Abweichung finden, ist es für uns als Sozialversicherung grundsätzlich in Ordnung.

Reinigung aktuell: Haben wir überhaupt einen Handlungsbedarf? Gibt es Wünsche? Oder ist im Grunde eh alles in Ordnung, was den Preis betrifft?

Stefan Babsch: Ich glaube, wir haben Handlungsbedarf, was die Überarbeitung der ÖNORM D2050 anbelangt. Damit wir hier klarer werden und die ÖNORM zukünftig auch Innovationen zulässt und nicht verhindert, im Sinne des fairen Wettbewerbs, sprich: Robotik u.a.m. Und insbesondere, wie ich schon gesagt habe, auch hinsichtlich Bandbreite bei der Teilreinigung.  

Christoph Guserl: Für mich beginnt es schon bei der Angebotsprüfung selbst.  Wir wissen, es werden „verrückte“ Angebote abgegeben,, im Wissen dass es – zumindest der Anbieter weiß es – nicht machbar ist. Wenn man bei der Großflächenreinigung mit einer Scheuersaugmaschine auch über Boden noch etwas reinigen muss, kann man nicht so schnell sein, wie die Flächenleistungswerte am Boden selbst sind. Da müsste man bei den diversen Angebotsprüfungen noch genauer hinschauen.

kommentare

Eine Antwort

  1. Danke dem Team „reinigung aktuell“! In diesem Artikel kommt klar heraus, wer unter 26,– in der Stunde verkauft oder einkauft, der legalisiert bewusst Betrug. Und das traurige ist, durch die BBG fördert der Österreichische Staat wissentlich Betrug.

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